Staatskanzlei

Recht auf Akteneinsicht: Bürger können künftig
Form der Informationsübermittlung wählen

veröffentlicht am 27.11.2012

Brandenburgs Landesregierung erleichtert die Akteneinsicht. Bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Einsicht in Verwaltungsakten können anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger künftig grundsätzlich selbst die Form der Informationsübermittlung bestimmen. Dies sieht der heute vom Kabinett beschlossene Änderungsentwurf des Akteneinsichts- und Informationsgesetzes (AIG) vor. Innenminister Dietmar Woidke sieht darin „einen weiteren Beitrag zur Transparenz von Verwaltungsarbeit im Land“. Das vor gut 14 Jahren in Kraft getretene Gesetz erfahre eine „erfreuliche Resonanz“. Es sei daher ein logischer Schritt, wenn jetzt für „weitere Erleichterungen und sinnvolle Anpassungen“ an Entwicklungen des Informationszugangsrechts in anderen Bundesländern gesorgt werde. Woidke weiter wörtlich: „Die Landesregierung steht für eine bürgernahe Verwaltungsarbeit. Ganz wesentlich ist hierbei auch ein schneller Zugang zur Information. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf machen wir das erneut deutlich“. Nach dem AIG-Änderungsentwurf kann der Informationsanspruch durch Einsicht in die Originaldokumente, Übermittlung von Kopien, durch elektronische Post, die Zurverfügungstellung von Informationsträgern oder in anderer Weise erfüllt werden. Mit Zustimmung des Antragstellers kann dessen Nachfrage auch durch mündliche Auskunft entsprochen werden. Laut Gesetzentwurf kann unter anderem der Anwendungsbereich des AIG ausgedehnt sowie der bisher umfassende Schutz von Unternehmensdaten auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beschränkt werden. Mit den auf den Weg gebrachten Änderungen setzt die Landesregierung entsprechende Beschlüsse des Landtages sowie Vorschläge und Hinweise aus einer Ressortbefragung um.