Staatskanzlei

Brandenburg macht mit bei bundesweiter Studie
zur Erforschung von Volkskrankheiten

veröffentlicht am 11.12.2012

Durch die Beteiligung am langfristig angelegten Forschungs-Vorhaben „Nationale Kohorte“ will die Landesregierung zur Verbesserung der Gesundheit der Brandenburger Bevölkerung beitragen. Das Kabinett billigte heute eine Bund-Länder-Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der Erforschung von Risikofaktoren und der wirksamen Vorbeugung bei häufigen Volkskrankheiten. Damit wurde zudem die Grundlage für die Beteiligung des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung (DIfE) in Potsdam-Rehbrücke am Projekt geschaffen. Wissenschaftsministerin Sabine Kunst sagte: „Mit diesem Abkommen sind die Weichen gestellt, die epidemiologische Forschung in Deutschland nachhaltig zu stärken. Damit sollen Wege einer wirksamen Vorbeugung erkennbar und Möglichkeiten der Früherkennung von Krankheiten identifiziert werden.“ Kunst weiter: „Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung in Potsdam-Rehbrücke wurde im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs zur Teilnahme am Projekt ausgewählt. Das ist vor allem ein Beleg für die bundesweite Bedeutung sowie die exzellenten Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaften. Gleichzeitig erweitert die Verantwortlichkeit des DIfE für das Studienzentrum Berlin-Süd/Brandenburg die Chance, unser Land Brandenburg als herausragenden Forschungsstandort zu profilieren.“ Die „Nationale Kohorte“ ist eine bevölkerungsbezogene Langzeitstudie mit 200.000 Probanden im Alter von 20 bis 70 Jahren. Ihr Ziel ist es, belastbare Aussagen über die Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischer Veranlagung, Lebensgewohnheiten, Ernährung und umweltbedingten Faktoren zu gewinnen. Insgesamt wird eine Beobachtungszeit von 20 bis 30 Jahren angestrebt. Das Finanzvolumen für die „Nationale Kohorte“ umfasst für einen zehnjährigen Zeitraum 210 Millionen Euro. Der Betrag soll ab 2013 zu einem Drittel von der Helmholtz-Gemeinschaft sowie zu zwei Dritteln durch Bund und Länder gedeckt werden. Es ist vorgesehen, dass das Land Brandenburg mit dem In-Kraft-Treten der Vereinbarung zum 1. Januar 2013 einen jährlichen Beitrag bis zu 140.000 Euro aufbringt.