Staatskanzlei

Wildau wird Stadt

veröffentlicht am 26.03.2013

Die amtsfreie Gemeinde Wildau darf sich ab 1. April 2013 „Stadt“ nennen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Potsdam. Es folgte damit einem entsprechenden Antrag der Wildauer Gemeindevertretung. Die Gemeinde verfehle mit 9.852 Einwohnern zwar die Mindesteinwohnerzahl von 10.000 Menschen derzeit noch knapp, doch vergrößere sich die Zahl der Einwohner seit 1990 kontinuierlich und werde dies nach den Prognosen weiter tun, hieß es zur Begründung. Wildau erfülle zudem alle weiteren Kriterien für den Titel „Stadt“. So verfüge die Gemeinde über eine städtische Siedlungsstruktur und weise entsprechende kulturelle und wirtschaftliche Verhältnisse auf. Ferner wird auf die Stellung Wildaus als Mittelzentrum und Hochschulstandort mit mehr als 4.000 Studierenden hingewiesen. Wildau ist nach den Städten Königs Wusterhausen, Lübben, Luckau sowie den Gemeinden Schönefeld und Zeuthen die sechstgrößte Kommune des Landkreises Dahme-Spreewald. Ab April gibt es damit in Brandenburg 113 Städte. Außer Wildau wurden seit 1990 noch weitere zwei Gemeinden durch Kabinettbeschluss zu Städten erhoben. Dies waren Erkner im Jahr 1997 und Hohen Neuendorf im Jahr 1999. Alle anderen Städte dürfen den Titel führen, weil er ihnen in früheren Zeiten verliehen wurde. Historisch verliehene Stadttitel genießen nach der Kommunalverfassung Bestandsschutz. Die Größe der Städte ist daher sehr unterschiedlich. Sie reicht von 783 Einwohnern in der Stadt Märkisch-Buchholz (Amt Schenkenländchen, Landkreis Dahme-Spreewald) bis zu rund 158.000 Einwohnern in der Landeshauptstadt Potsdam. Hintergrund: Laut Paragraf 9 der brandenburgischen Kommunalverfassung kann die Landesregierung an Gemeinden auf deren Antrag hin die Bezeichnung „Stadt“ verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtischen Charakter haben. Die Ausfertigung und Überreichung der Urkunde zur Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ erfolgt durch den Minister des Innern.