Staatskanzlei

Rechtssicherheit für Kommunen und Bürger – Zeitliche Obergrenze für Abgabenerhebung vorgeschlagen

veröffentlicht am 02.07.2013

Die Landesregierung schafft Rechtssicherheit bei der Erhebung von Abgaben zur Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge. Das Kabinett verabschiedete heute auf Vorschlag von Innenminister Dietmar Woidke in Potsdam eine Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Diese legt eine zeitliche Obergrenze von 15 Jahren für die Abgabenerhebung durch Kommunen fest. Wegen der schwierigen Aufbausituation in den Kommunen und im Land nach der deutschen Vereinigung soll diese Verjährungshöchstfrist frühestens ab dem 4. Oktober 2000 beginnen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Mit der neuen zeitlichen Obergrenze können die Brandenburger Kommunen und Zweckverbände ihre Beitragsansprüche - zum Beispiel für die Finanzierung der Trink- und Abwasseranlagen oder für den erstmaligen Straßenbau jedenfalls bis Ende 2015 festsetzen, soweit sie nicht aufgrund der allgemeinen vierjährigen Verjährung bereits vorher erlöschen. Die Ergänzung zum brandenburgischen KAG war aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen KAG notwendig geworden. Das Gericht hatte entschieden, dass aus dem Gesetz erkennbar sein muss, wann die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mit einer Abgabenfestsetzung rechnen müssen. Innenminister Woidke: „Wir haben einen soliden Gesetzentwurf vorgelegt. Mit dieser Ergänzung erhalten einerseits die Kommunen Klarheit über die Finanzierung ihrer Aufgaben. Andererseits bekommen die Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, wann sie mit Abgabenforderungen nicht mehr zu rechnen haben.“