Staatskanzlei

Bundesgesetz zu Lärmschutz umgesetzt – Bisherige Regelungen zu BER bleiben bestehen

veröffentlicht am 30.07.2013

Das Brandenburgische Landeskabinett und der Berliner Senat haben in ihren heutigen Sitzungen die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beschlossen. Beide Länder setzen damit die bundesgesetzliche Verpflichtung zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSG) um. Unabhängig davon gelten der Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 13. August 2004 sowie der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20. Oktober 2009 sowie die dort festgesetzten Standards fort. Die Erstattungs- und Entschädigungsansprüche im Umfeld des BER sind laut Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich weitergehender als nach dem FlugLSG. Mit dem im Jahr 2007 novellierten Gesetz wurden die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung auch für bestehende Flugplätze einen Lärmschutzbereich festzusetzen. Dies betrifft auch den Ausbau des bestehenden Verkehrsflughafens BER. Die Ermittlung der Lärmbelastung um den Flughafen BER und die Erstellung der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs konnte erst abgeschlossen werden, nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung am 26. Januar 2012 über die für die Berechnung der Lärmschutzbereichs erforderlichen Flugverfahren entschieden hatte. Da der neue Lärmschutzbereich um den BER Brandenburg und Berlin betrifft, soll er in beiden Ländern zeitgleich durch Rechtsverordnung im jeweiligen Gesetzblatt veröffentlicht werden. Damit werden unter anderem Bauverbote etwa für den Neubau von Krankenhäusern und Altenheimen, Einschränkungen und Schall-schutzanforderungen beim Neubau von Wohnungen und Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzaufwendungen an bestehenden Wohnungen geregelt. Parallel wird das brandenburgische Umweltministerium in seinem Internetangebot dazu informieren.