Staatskanzlei

Kabinettsbeschluss sieht ehrenamtlichen Beirat für
Abschiebungshafteinrichtung vor

veröffentlicht am 22.10.2013

Brandenburgs Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt soll einen externen Beirat erhalten. Das sieht eine Gesetzesnovelle zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz vor, die das Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedete. Die ehrenamtlich tätigen Beiratsmitglieder sollen die Leitung der Einrichtung bei der Ausgestaltung der Haft beraten und sich für die Interessen der Häftlinge einsetzen, sagte Innenminister Ralf Holzschuher. Dem Beirat sollen unter anderen Vertreter der Kirchen und Freien Wohlfahrtsverbände angehören. Einzelheiten wird eine Verwaltungsvorschrift festlegen. Zudem wird ausdrücklich die bereits geltende Praxis festgeschrieben, wonach Häftlinge eigene Empfangsgeräte sowie eigene Telefone und Computer nutzen dürfen. Neu geregelt wird auch die stationäre Behandlung erkrankter Häftlinge. Bislang werden sie in Kliniken eingewiesen und müssen dort personalintensiv bewacht werden. Künftig soll eine stationäre Behandlung von Abschiebungshäftlingen ausnahmsweise auch in den Krankenabteilungen der Justizvollzugsanstalten (JVA) möglich sein. Eine Haftunterbringung in einer JVA schloss Holzschuher für die Zukunft ausdrücklich aus. Dies entspricht im Übrigen auch der bisherigen Praxis in Brandenburg. Das Land setzt damit vollständig die Vorgaben der EU-Rückführungsrichtlinie um, die eine getrennte Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen explizit fordert. Mit der Novellierung sollen zudem der Infektionsschutz verbessert und die im Ausnahmefall notwendige Anwendung unmittelbaren Zwanges rechtssicher geregelt werden.