Staatskanzlei

Gemeinsame Juristenausbildungsstrukturen in Berlin und Brandenburg erfolgreich

veröffentlicht am 04.02.2014

Das Kabinett hat heute das dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Juristenausbildungsgesetzes (BbgJAG) beschlossen. Das in seinen Grundzügen in Brandenburg und Berlin gleichlautende Juristenausbildungsrecht hat sich bewährt. Die Änderungen betreffen daher im Wesentlichen redaktionelle Fragen. Hervorzuheben ist dabei die Regelung in § 5 Abs. 1 JAG, die es den Universitäten ermöglicht, in ihren Studien- und Prüfungsordnungen eine mündliche Verteidigung der in der Schwerpunktbereichsprüfung geschriebenen Hausarbeit vorzusehen. Ihnen wird so ein Instrument gegen den Einsatz von „Ghostwritern“ in die Hand gegeben. Zukunftsweisend ist jedoch die Streichung von § 10 Abs. 3 Satz 3 JAG, der bisher einer Referendarausbildung in Teilzeit entgegenstand – eine unzeitgemäße Regelung, die insbesondere jungen Eltern die Aufnahme einer Referendarausbildung deutlich erschwerte oder sogar unmöglich machte. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber aufgerufen, auch im Deutschen Richtergesetz die Voraussetzungen für eine flexible, familienfreundliche Gestaltung des Vorbereitungsdienstes, für einen Teilzeitvorbereitungsdienst in der Juristenausbildung für junge Eltern zu schaffen, so Justizminister Dr. Helmuth Markov. In Berlin werden derzeit parallel gleichlautende Änderungen des Berliner Juristenausbildungsgesetzes erarbeitet. Die erfolgreiche Zusammenarbeit beider Länder in der Juristenausbildung wird weiter fortgesetzt werden, demnächst mit der Einführung einer gemeinsamen E-Learning Plattform in der Referendarausbildung, ELAN-REF.