Staatskanzlei

Kabinett billigt gesetzliche Neuregelungen zur
Tierseuchenbekämpfung

veröffentlicht am 18.03.2014

Die Landesregierung hat heute dem Entwurf zur Änderung des Ausfüh-rungsgesetzes zum Tierseuchengesetz des Landes Brandenburg zugestimmt. „Tierseuchen haben im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, nicht nur auf Brandenburg. Mit der Novellierung der tierseuchen-rechtlichen Regelungen wird das System der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung weiter gestärkt“, sagte Verbraucherschutzministerin Anita Tack. „Die damit verbundene Förderung der Tiergesundheit ist Voraussetzung für die Produktion sicherer Lebensmittel und stärkt somit den Verbraucherschutz.“ Die Gesetzesänderung ist notwendig geworden, da am 1. Mai 2014 die Neufas-sung eines Tiergesundheitsgesetzes auf Bundesebene in Kraft tritt. Die entspre-chenden landesrechtlichen Ausführungsvorschriften bedurften deshalb einer Anpassung. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für eine schlagkräftige Tierseuchenbekämpfung verbessert. Die Möglichkeiten der Einbeziehung von beauftragten Personen mit speziellen Kenntnissen zur Prophylaxe, Erkennung und Bekämpfung von Bienen- und Fisch-seuchen wurden erweitert. Des Weiteren wurde ein Tierseuchenbekämpfungsdienst gesetzlich festgeschrieben. Diese Expertengruppe wird landesweit in der Planung überregionaler Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen, spezieller Ermittlungstätigkeiten in Tierseu-chenfällen und im Tierseuchenkrisenmanagement tätig. Zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung ist der Informationsaustausch über elektronische Meldesysteme zwischen den beteiligten Behörden unverzichtbar. Die Gesetzes- novelle beinhaltet daher Regelungen zum Datenaustausch, die sowohl den Behörden als auch dem Tierhalter eine effektive und schnelle Datenübermittlung ermöglichen. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.