Staatskanzlei

Planungskonferenz: Erweitertes Nachtflugverbot nicht über Raumordnung und Landesplanung durchsetzbar

veröffentlicht am 07.05.2014

Gesellschafterversammlung: Berlin und Bund sperren sich gegen Brandenburgs Anträge für mehr Nachtruhe – Woidke rügt Verweigerung der Partner Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke hat den Flughafen-Partnern Land Berlin und Bund die volle Verantwortung für das Scheitern der Bemühungen um mehr Nachtruhe am künftigen BER zugesprochen. Woidke äußerte sich nach den heutigen, entscheidenden Verhandlungen zur Umsetzung des brandenburgischen Volksbegehrens in Potsdam. Dabei hatte sich zunächst in der gemeinsamen Landesplanungskonferenz von Berlin und Brandenburg als Ergebnis einjähriger Prüfungen einvernehmlich herausgestellt, dass es „keine rechtlich zulässige Möglichkeit“ gibt, „über Raumordnung und Landesplanung ein erweitertes Nachtflugverbot für den bereits planfestgestellten BER durchzusetzen“, wie Woidke berichtete. Daher sei dies nicht der geeignete Weg, das eigentliche Anliegen umzusetzen. Hier bestehe zwischen Berlin und Brandenburg kein Dissens. Woidke erinnerte daran, dass der Landtag die Landesregierung zudem beauftragt hatte, sich weitergehend bei den Gesellschaftern Berlin und dem Bund dafür einzusetzen, die Betriebszeiten für planmäßige Flüge zu verkürzen. Die dazu von Brandenburg vorgebrachten Anträge – Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr und als Kompromissvorschlag freiwilliger Flugverzicht zwischen 05.00 und 06.00 Uhr – wurden nach Angaben des Ministerpräsidenten in der danach stattgefundenen BER-Gesellschafterversammlung von Berlin und dem Bund jedoch abgelehnt. Woidke: „Ich sage ganz unumwunden, dass ich dieser Haltung der Mitgesellschafter mit einem sehr großen Unverständnis begegne. Der heutige Tag hat eindeutig offenbart, wer auf dem Bremspedal steht, wenn es um mehr Nachtruhe für die Anwohnerinnen und Anwohner des BER geht. Diese Weigerung der Mitgesellschafter müssen wir hinnehmen. Gerade vor dem Hintergrund unserer engen Beziehungen mit Berlin finde ich diese Haltung enttäuschend und irritierend. Hier gibt es nichts schönzureden.“ Der Ministerpräsident ließ keinen Zweifel daran, dass sich die Landesregierung trotz dieser Rückschläge nun entsprechend des Landtagsauftrags darauf konzentrieren wird, die Fluglärmbelastung für das unmittelbare Umfeld des BER durch geeignete technische und betriebliche Maßnahmen zu verringern. „Und selbstverständlich bleibt es dabei, dass der Schallschutz nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts von der Flughafengesellschaft vollständig umgesetzt werden muss.“