Staatskanzlei

Kabinett beschließt Braunkohleplan für die Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd – Woidke: Schwere, aber für das Landeswohl notwendige Entscheidung

veröffentlicht am 03.06.2014

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung auf Vorschlag von Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger den Braunkohlenplan Welzow-Süd, Teilabschnitt II, als Rechtsverordnung beschlossen. Im Kern geht es um eine sichere, nachhaltige und möglichst preiswerte Energieversorgung. Dazu ist es notwendig, die bedarfsgerechte Weiterversorgung des Kraftwerks Schwarze Pumpe über das Jahr 2025 hinaus zu gewährleisten. Wie Minister Vogelsänger erläuterte, werden dafür mit dem Braunkohlenplan das Abbaugebiet der künftigen Braunkohlelagerstätte sowie die im Zusammenhang mit den unvermeidbaren Umsiedlungen stehenden Ansiedlungsflächen raumordnerisch gesichert. Daneben formuliere der Braunkohlenplan Ziele und Grundsätze zu allen mit dem künftigen Tagebaugeschehen im Zusammenhang stehenden Belangen. Nach Worten Vogelsängers sind diese landesplanerischen Vorgaben im künftigen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte: „Wir haben mit der Energiestrategie 2030 einen klaren Kompass für die künftige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft mit sicherem und preiswertem Strom. Wir stehen zum weiteren Ausbau der regenerativen Energien. Dennoch bleibt Braunkohle, insbesondere auch nach dem deutschen Atomausstieg, der in den Neunzigerjahren in Brandenburg mit der Schließung des Kraftwerks Rheinsberg begonnen hat, als Brücke in das Zeitalter erneuerbarer Energien unverzichtbar. Sie ist auch auf absehbare Zeit eine tragende Säule für Wirtschaft und Arbeit in der Lausitz. Der Beschluss war für jedes einzelne Mitglied der Landesregierung keine einfache Entscheidung. Schließlich wird gravierend in die Belange der vom Bergbau Betroffenen eingegriffen. Dies war mit den Interessen der Allgemeinheit abzuwägen. Wir sind uns sicher, dass der heute beschlossene Braunkohlenplan eine gute Grundlage für einen sozial- und umweltverträglich zu führenden Tagebau bietet.“ Der nahezu siebenjährige Planungsprozess ist intensiv, transparent und unter umfänglicher Beteiligung der Öffentlichkeit geführt worden. So gab es zwei öffentliche Beteiligungsverfahren, jeweils mit einer mehrtägigen Erörterung in den Messehallen Cottbus. Insbesondere das zweite Verfahren 2013/2014 hat mit mehr als 190.000 Einwendungen und Stellungnahmen zu einer großen Beteiligung von Gegnern und Befürwortern der Braunkohle geführt. Daneben hat die Gemeinsame Landesplanung als planführende Stelle unzählige Gespräche vor Ort geführt und in verschiedenen Bürgerversammlungen über das Braunkohlenplanverfahren informiert. Die Mitglieder des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg haben sich in ihrer Sitzung am 28. April in den Messehallen Cottbus letztmalig mit dem Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd, TA II, befasst und mit einer klaren Mehrheit - mit 15 zu 8 der Stimmen - der Landesregierung empfohlen, den Braunkohlenplan als Rechtsverordnung zu erlassen. Das Land Brandenburg wird auf der Grundlage einer den Braunkohlenplan flankierenden Vereinbarung mit dem Bergbautreibenden die weiteren Prozesse, insbesondere zum zentralen Aspekt der Sozialverträglichkeit wie Umsiedlungen, Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe und sonstiger Gewerbetreibender sowie die Gesamtbelange der Stadt Welzow begleiten, kontrollieren und bewerten.