Staatskanzlei

Grünes Licht für Datschen-Initiative im Bundesrat

veröffentlicht am 13.06.2014

Das Land Brandenburg war heute im Bundesrat mit seiner Gesetzesinitiative zu Verbesserungen für Nutzer von Freizeit- und Erholungsgrundstücken erfolgreich. Die Länderkammer gab für eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes grünes Licht. Das Bundesrecht kennt hier – anders als bei Kleingärten – keine spezifischen Schutzbestimmungen. Die Datschennutzer haben zumeist gewöhnliche Miet- oder Pachtverträge über die Grundstücke abgeschlossen, die der Grundstückseigentümer mit kurzer Kündigungsfrist jederzeit beenden kann. Sie unterliegen damit weder dem besonderen Schutz des Bundeskleingartengesetzes noch des Wohnungsmietrechts. Die Novellierung kommt besonders Ostdeutschen entgegen, da in der DDR laut damaligem Zivilgesetzbuch ein Nutzungsvertrag über Erholungsgrundstücke auf Dauer angelegt und nahezu unkündbar war. Im Wissen darum haben Nutzer auf eigene Kosten mitunter erhebliche finanzielle Mittel investiert. Der Gesetzentwurf sieht nun gegenüber dem Bundesrecht zwei wesentliche Verbesserungen für Datschennutzer vor: Im nächsten Jahr endet der Kündigungsschutz für Grundstücke, die vom Nutzer bis zum 16. Juni 1994 mit einer Datsche bebaut worden sind. Der Kündigungsschutz soll um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert werden. Mit dem Änderungsgesetz soll außerdem die Regelung zu den Abbruchkosten korrigiert werden. Datschennutzer sollen von den Kosten für den Abbruch des von ihnen errichteten Wochenendhauses grundsätzlich freigestellt werden. Nur in besonderen Härtefällen soll sich der Nutzer an den Abrisskosten beteiligen müssen. Justizminister Helmuth Markov betonte: „Darauf haben viele Datschennutzer in Ostdeutschland gewartet. Ich freue mich mit ihnen über den Beschluss des Bundesrates und setze nun darauf, dass auch der Bundestag den Weg für eine Änderung der Übergangsfristen frei macht. Denn Zukunftssorgen sollte man auf Erholungsgrundstücken nun gerade nicht zulassen.“ Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer erklärte: „Jetzt ist in der Tat der Deutsche Bundestag am Zuge. Ich appelliere an die Bundestagsabgeordneten, sich diesen Verbesserungen für viele Menschen in Ostdeutschland nicht zu verschließen und dem Ländervotum zu folgen. Das wäre im 25. Jahr nach der friedlichen Revolution auch ein gutes Signal für die innere Einheit Deutschlands.“