Staatskanzlei

Land übernimmt weiteres Seenpaket vom Bund

veröffentlicht am 17.06.2014

Der öffentliche Zugang zu 51 weiteren Seen im Land Brandenburg ist gesichert. Die Übernahme dieser Gewässer von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) wurde heute vom Kabinett gebilligt. Finanzminister Christian Görke ist mit dem Beschluss ermächtigt, die Vereinbarung über ein zweites, zwischen dem Finanzministerium und der BVVG abschließend verhandeltes Paket zu den 51 Gewässern abzuschließen. Gleichzeitig stimmte die Landesregierung zu, dass das Finanzministerium auch die begonnenen Verhandlungen zu einem dritten und vierten Gewässerpaket zum Abschluss bringt. Wie beim ersten vom Bund übernommenen Paket war es das Ziel des Landes, den Verkauf der Seen an Privateigentümer zu verhindern und damit den Zugang für die Öffentlichkeit zu sichern. Alle 51 Seen will das Land den jeweiligen Kommunen vor Ort zur Übernahme anbieten. Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses in Potsdam: „Das ist ein guter Tag für Brandenburg. Das Kabinett hat den freien Zugang der Menschen zu dem großen Naturschatz unseres Landes gesichert. Brandenburg hat sich jahrelang gegenüber dem Bund für diesen Weg eingesetzt. Sie wusste sich dabei im Einklang mit der großen Mehrheit der brandenburgischen Bevölkerung. Insofern ist die heutige Entscheidung der Abschluss eines langen, erfolgreichen, gemeinsamen politischen Ringens der Bürgerinnen und Bürger und der Landesregierung. Unter den Seen sind auch solche, die dem Naturschutz oder der Forst zugeordnet sind. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass der jeweilige naturschutzrechtliche Status in keiner Weise von der Übertragung berührt wird.“ Finanzminister Görke: „Die Übernahme weiterer Seen ist eine gute Nachricht für die Menschen in Brandenburg, auch wenn sie für den Finanzminister mit einem weinenden und einen lachendem Auge verbunden ist. Einerseits war der Bund leider nicht bereit, die Seen kostenlos auf Brandenburg zu übertragen. Das ist nur schwer nachzuvollziehen, schließlich handelte es sich bei den Seen um Volkseigentum, das der Bund von der DDR ,geerbt‘ hatte. Andererseits überwog bei der Entscheidung, die weitere Privatisierung von Seen zu verhindern. Wir sichern mit der Übernahme, dass möglichst viele Bürger die Seen nutzen können.“ Mit dem sogenannten zweiten Gewässerpaket übernimmt das Land Brandenburg von der BVVG insgesamt 51 Gewässer und teilweise Gewässerrandstreifen mit einer Gesamtfläche von 820,51 Hektar. Dafür zahlt das Land einen Ausgleichsbetrag von 1,72 Millionen Euro. Zu diesem zweiten Gewässerpaket gehören neben zum Teil kleineren Seen beispielsweise auch der Annahütter See in der Gemeinde Schipkau (Oberspreewald-Lausitz) mit einer Gesamtfläche von rund 203 Hektar, der Göttinsee bei Ketzin (Potsdam-Mittelmark) mit einer Größe von rund 20 Hektar und einige Gewässer, wie beispielsweise der Prerauer Stich in Zehdenick/Oberhavel, an denen nur Teileigentum des Bundes besteht. „Gerade bei diesen Seen ist es wichtig, dass das Land Brandenburg mit seiner Vermögenspolitik dafür Sorge trägt, auch für diese Gewässer eine komplette Privatisierung zu verhindern und so den dauerhaften öffentlichen Zugang zu diesen Gewässern abzusichern“, betonte Görke. Nicht im zweiten Paket enthalten sind Gewässer im Eigentum der BVVG mit einer Größe von weniger als fünf, aber größer als ein Hektar. Hierbei handelt es sich teilweise nur um sumpfartige, mitunter versandete Teiche, die derzeit als drittes Gewässerpaket verhandelt werden. Zudem werden auch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Verhandlungen zur Übernahme von weiteren Gewässern geführt, die in deren Eigentum stehen. Anders als beim ersten Gewässerpaket werden nicht nur die 51 Seen dieses zweiten Paketes, sondern auch die Seen der beiden weiteren Pakete zuerst den Kommunen vor Ort (sogenannte Belegenheitsgemeinden) und parallel dazu den Landkreisen zur Übernahme in Kommunaleigentum angeboten. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Interessenbekundungen einzelner Kommunen ist sich die Landesregierung einig, dass auch Gewässer des sogenannten ersten Gewässerpaketes, denen eine vorrangige Bedeutung für den Natur- und Gewässerschutz des Landes sowie für den Landesforst zukommt, auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Belegenheitskommune sowie nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und nach Zustimmung des Kabinetts ebenfalls auf die Kommune übertragen werden können. Zum Hintergrund: Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen. Erstes Seenpaket: Im August 2012 hatte sich das Land Brandenburg mit der BVVG auf den Kauf von 65 Seen zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,74 Millionen Euro geeinigt, Ende Januar 2013 stimmte die Landesregierung dem Kauf zu. Zu diesem ersten Paket gehören unter anderem der Fahrländer See in Potsdam, der Mellensee im Landkreis Teltow-Fläming und der Dreetzsee im Landkreis Oberhavel. Insgesamt umfasst das Paket 3.135 Hektar Wasserfläche nebst angrenzenden Uferflächen verschiedener Nutzungsarten. Zweites Seenpaket: Mit dem zweiten Paket übernimmt das Land Brandenburg von der BVVG insgesamt 51 Gewässer und teilweise Gewässerrandstreifen mit einer Gesamtfläche von 820,51 Hektar für einen Ausgleichsbetrag von 1,72 Millionen Euro. Drittes Seenpaket: Das Land verhandelt mit der BVVG über weitere Seen, die kleiner als fünf Hektar, aber größer als ein Hektar sind. Viertes Seenpaket: Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verhandelt das Land die Übernahme weiterer Gewässer.