Staatskanzlei

Brandenburg senkt Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte

veröffentlicht am 01.07.2014

Die Pflichtstundenzahl der Grund- und Oberschullehrer in Brandenburg wird zum kommenden Schuljahresbeginn um eine Stunde pro Woche gesenkt. Das sieht eine Änderung der Arbeitszeitverordnung vor, die das Kabinett heute in Potsdam verabschiedete.

Danach werden Grundschullehrerinnen und -lehrer künftig nur noch 27 statt bislang 28 Wochenstunden und Lehrerinnen und Lehrer an Oberschulen nur noch 25 statt 26 Wochenstunden unterrichten. Ferner wird der rechtliche Rahmen zur Einrichtung von Langzeitkonten für Lehrer geschaffen.

Der für Beamtenrecht zuständige Innenminister Ralf Holzschuher erläuterte: „Damit setzen wir die Ergebnisse der Gespräche zwischen Landesregierung und Gewerkschaften vom Sommer vergangenen Jahres um. Die Landesregierung hält Wort. Brandenburg gehört mit der neuen Regelung zu jenen Ländern, die die hohe Belastung der Lehrkräfte in den Grundschulen besonders anerkennen und so zu einem besserem Unterricht beitragen wollen.“ Gleiches gelte für die Situation an den Oberschulen, an denen die Lehrkräfte mit der Neuregelung ebenfalls eine Entlastung erfahren.