Staatskanzlei

MPK-Vorsitzender Woidke: Aufkommen aus dem Soli-Zuschlag für Bund, Länder und Kommunen sichern

Besprechung der Regierungschefinnen und –chefs der Länder zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Potsdam

veröffentlicht am 27.11.2014

Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder sind sich einig, dass das Aufkommen aus dem Solidarzuschlag auch nach dem Jahr 2019 zur Finanzierung wichtiger Aufgaben für Bund, Länder und Kommunen gesichert werden muss. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke, bezeichnete dies heute nach einer Besprechung mit seinen Länderkolleginnen und –kollegen als „zentrale Botschaft von Potsdam“. Nun werde darüber diskutiert, wie dieses Ziel bestmöglich erreicht werden könne. Eine sogenannte Fondlösung wird dabei abgelehnt. Dabei wurde nach Worten Woidkes auch die von SPD und Grünen geführten Ländern vorgeschlagene Integration des Solidarzuschlags in das allgemeine Steueraufkommen erörtert. Woidke: „Die Befürworter dieses Modells stellten insbesondere klar, dass der Vorwurf einer verkappten Steuererhöhung an der Wirklichkeit vorbei geht. Das Versprechen, den Solidarzuschlag als zeitweilige Abgabe schnell wieder abzuschaffen, ist schon in den 1990er Jahren an den Realitäten gescheitert. Die Einnahmen daraus sind heute Teil des nicht zweckgebundenen Finanzaufkommens des Bundes. Zukünftig sollen aber auch Länder und Kommunen unmittelbar davon profitieren. Insofern wäre die Eingliederung in die allgemeinen Steuern für die Bürgerinnen und Bürger keine zusätzliche Belastung. Im Übrigen wissen die Menschen um die Notwendigkeit eines ausreichend finanzierten Gemeinwesens.“ Die Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht sagte dazu: „Die CDU-geführten Länder lehnen eine Integration des Solidaritätszuschlages in den Einkommensteuertarif ab. Bestehende Problemlagen lassen sich am Ziel führendsten durch eine Beibehaltung des Solidarzuschlages auch in Zukunft als besondere Ergänzungsabgabe lösen. Entscheidend ist, dass das Aufkommen allen Ländern und Kommunen zur Hälfte zugutekommt, vor allem um Problemlagen wie der unterdurchschnittlichen kommunalen Steuerkraft und regionalen Entwicklungsproblemen gezielt und wirksam entgegenzuwirken.“ Ministerpräsident Woidke zeigte sich ungeachtet der derzeitigen Meinungsunterschiede, wie das Finanzaufkommen gesichert wird, optimistisch, dass ein für ganz Deutschland und alle Länder auf lange Zeit tragfähiger, gerechter und angemessener Lasten- und Leistungsausgleich erreicht werden kann. Woidke: „An dieser Frage muss sich der solidarische Föderalismus in Deutschland ein weiteres Mal bewähren. Jeder muss ein Interesse daran haben, dass auch die Länder ab dem Ende des Jahrzehnts keine neuen Schulden mehr aufnehmen müssen und über einen soliden finanziellen Handlungsspielraum verfügen. Auf die Einnahmen aus dem Solidarzuschlag kann daher nicht verzichtet werden. Einig waren wir uns zudem, dass der Bund nach 2019 unabhängig von der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seine Sonderzuweisungen für besonders bedürftige Regionen und besondere Vorhaben weiterführt. Auch dazu erwarten wir ein klares Signal der Bundeskanzlerin bei unserem nächsten Treffen am 11. Dezember.“ Ministerpräsidentin Lieberknecht: „Die bestehenden unabweisbaren Bedarfe sind in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich. Daher muss es eine differenzierte Verteilung zwischen den Ländern geben, um ab 2020 allen die Möglichkeit zu geben, Landeshaushalte ohne neue Schulden zu realisieren.“ Ministerpräsident Woidke und Ministerpräsidentin Lieberknecht resümierten: „Für den weiteren Fortgang der Verhandlungen haben wir uns als Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf klare Prämissen verständigt: Eine gerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen kennt nur Gewinner! Im Kreis der Länderkollegen besteht darüber hinaus über zweierlei Einigkeit: Hilfen müssen dahin gehen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, unabhängig von der Himmelsrichtung. Aber, und auch das ist unstrittig: Es gibt im Osten auch 25 Jahre nach dem Umbruch noch strukturellen Nachholbedarf. Dieser Sonderbedarf Ost wurde von der Bundeskanzlerin erst kürzlich erneut ausdrücklich anerkannt.“ Woidke erinnerte daran, dass sich am 27. Februar 1993 die Ministerpräsidenten der alten und neuen Bundesländer in Potsdam auf die Finanzierung der Deutschen Einheit geeinigt hatten. Am 13. März desselben Jahres wurde dieser historische Durchbruch dann als Solidarpakt besiegelt. „Ich wünsche mir sehr, dass diese ´Einigkeit von Potsdam“, die damals eine solch wichtige Weichenstellung möglich machte, auch heute wieder dazu beiträgt, solidarisch die Zukunft unseres Landes zu gestalten.“