Bundesverwaltungsgericht bestätigt Müggelsee-Flugroute: Alternative über Erkner würde mehr Menschen stärker belasten

18. Dezember 2014 | Leipzig/Schönefeld. Die Flugroute über den Großen Müggelsee im Nordosten des neuen Flughafens Berlin Brandenburg ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das bestätigte gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und schloss sich damit der vorinstanzlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) aus dem Juni 2013 an. Die Klage eines Umweltverbandes und mehrerer Grundstücksbesitzer der Müggelsee-Region ist damit höchstrichterlich abgewiesen.

In seiner Begründung wies der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Argumente der Kläger zurück, wonach die Müggelsee-Route gegen das Naturschutzrecht verstoße und ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte nicht festgelegt werden dürfen. Das Gericht stützte die Abwägungsentscheidung des zuständigen Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF), das im Januar 2012 die Flugrouten für den BER festgelegt hatte. Im konkreten Fall wurde das Überfliegen des Großen Müggelsees – bei Abflügen von der Nordbahn bei Ostwind – damit begründet, dass eine Alternativroute über die weiter östlich gelegene brandenburgische Kleinstadt Erkner mehr Menschen mit stärkerem Lärm belasten würde. Mit erheblichen Beeinträchtigungen sei beim Überflug des Natura-2000-Gebietes im Berliner Südosten überdies nicht zu rechnen.

Dem BAF trug der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel lediglich einschränkend auf, die Entwicklung der Flugverfahren nach der Eröffnung des BER genau zu beobachten und später gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Die heute verhandelte Klage ist nicht der erste Anlauf von Gemeinden oder Verbänden gewesen, konkrete BER-Flugrouten auf dem Gerichtswege zu verhindern. So scheiterten die Deutsche Umwelthilfe und die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in Leipzig erst vor wenigen Wochen mit dem Versuch, die so genannten Wannsee-Routen und die damit verbundene Doppelbelastung der Kommune durch An- und Abflüge neben den Nachtzeiten auch tagsüber zu stoppen. Das zwischenzeitlich durch das OVG ausgesprochene  Verbot der Wannsee-Routen wurde im Juni dieses Jahres vom Bundesverwaltungsgericht beanstandet und zur neuerlichen Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Geklagt hatten in diesem Fall die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf zusammen mit der Stadt Teltow.