Staatskanzlei

Verbesserte Recherche, schnellerer Zugriff –BRAVORS II geht online – Leichtere Suche nach Gesetzestexten von Land, Bund und Europäischer Union

veröffentlicht am 17.02.2015

Die neu gestaltete Landesrechtsdatenbank BRAVORS II ist seit heute für alle Bürgerinnen und Bürger online zugänglich. Vor allem die Recherchefunktionen wurden in der neuen Version verbessert, so dass sich Gesetze und Vorschriften schneller und leichter auffinden lassen. Neben dem Brandenburger Recht können auch Dokumente des Bundes und der Europäischen Union abgerufen werden. Justizminister Helmuth Markov sprach bei der Unterrichtung des Kabinetts heute von einer „wichtigen Säule einer bürgernahen Verwaltung: Mit Hilfe von BRAVORS II können sich die Menschen unabhängig und schnell über Rechtsthemen informieren. Damit garantiert die Datenbank allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugriff auf die gesetzlichen Grundlagen unseres Landes und ist ein wichtiger Beitrag zu einer transparenten Verwaltung.“ BRAVORS II unterstützt die Gesetzgebungsarbeit der Landesbehörden, indem sie den schnellen Zugriff auf das Recht anderer Bundesländer und des Bundes er-möglicht. Zudem werde die dezentrale Eingabe der Verwaltungsvorschriften in den Landesbehörden durch die zentrale Erfassung dieser Vorschriften in der Datenbank abgelöst, teilte Markov mit. Die Datenbank „Brandenburgisches Vorschriftensystem - BRAVORS“ war Anfang 2005 als Basisversion in Betrieb genommen worden und wird seither als landeseigene Datenbank geführt. Die Seite hat jeden Monat siebenstellige Zugriffszahlen. Bei der Weiterentwicklung der Landesrechtsdatenbank übernahm das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Projektleitung und wurde dabei vom Brandenburgischen IT-Dienstleister ZIT-BB unterstützt. Die Firma Six Offene Systeme GmbH übernahm die technische Umsetzung des Projekts. Hintergrund: Die Recherchemöglichkeiten in BRAVORS II sind übersichtlicher und durch Unter-teilung in Suchrubriken (Register) differenzierter gestaltet, die Treffergenauigkeit ist deutlich höher als in BRAVORS I. Gesucht werden kann in der „Schnellsuche“ mit schlagwortartigen Suchbegriffen, in der „Erweiterten Suche“ u.a. mit differen-zierten Eingaben wie Normtitel, Ausfertigungs-/Inkrafttretens-Datum, Fundstellen von Verkündungsblättern sowie in einem eigenen Register der „Fundstellennach-weise“ nach Gesetzen/Verordnungen und den im Amtsblatt veröffentlichten Verwaltungsvorschriften. Trefferlisten können durch zusätzliche Filter eingegrenzt werden. Innerhalb der Trefferlisten sowie innerhalb eines Vorschriftentextes kann zusätzlich mit Suchkriterien gesucht werden. Die Darstellung der Vorschriften, ihrer Änderungen sowie der Anlagen wurde übersichtlicher gestaltet. Sie verfügt nunmehr insgesamt – einschließlich der aus der Basisversion übernommenen Datenbestände und Datenverknüpfungen – über folgende Rechtssammlungen und Funktionalitäten:
  • Landesrecht Brandenburg (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträge)
  • differenzierte, zielgenaue Recherchefunktionen
  • konsolidierte aktuelle und historische Lesefassungen des Landesrechts mit der Möglichkeit der Verknüpfung aller Normen untereinander
  • Verkündungsblätter ab dem Jahre 2001
  • Fundstellennachweise der Gesetze/Verordnungen sowie der im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlichten Verwaltungsvorschriften
  • Archiv der außer Kraft getretenen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Staatsverträge)
  • Link zu der Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin und Brandenburg
  • Bundesrecht steht für Nutzer der Landesverwaltung innerhalb der Suchfunk-tionen der Landesrechtsdatenbank als Sammlung der Juris-GmbH zur Verfügung; für externe Nutzer durch Verlinkung auf die Web-Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die dort abrufbare Sammlung des Bundesrechts
  • Landesrechte der anderen Bundesländer (als Sammlungen der Juris-GmbH): nur für Nutzer der Landesverwaltung
  • Europarecht: durch Verlinkung aus der Landesrechtsdatenbank auf die EU-Rechtssammlung EUR-LEX (sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung als auch für Bürgerinnen und Bürger)