Staatskanzlei

Im Haushalt bereits vorgesehene Unterstützung für ehemalige Ministerpräsidenten kommt ins Ministergesetz

veröffentlicht am 21.04.2015

Die Unterstützung ehemaliger Ministerpräsidenten, die bislang nur im Haushaltsgesetz geregelt ist, wird nun auch im Ministergesetz verankert. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam den Entwurf für eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes und setzte damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Landesregierung ehemaligen Ministerpräsidenten für die Wahrnehmung von aus dem früheren Amt nachwirkenden Aufgaben vorrübergehend Einrichtungen und Personal zur Verfügung stellen sowie Ersatz für Aufwendungen gewähren kann. Derartige Aufgaben ergeben sich regelmäßig aus dem ehemaligen Amtsverhältnis, was sich insbesondere in Zuschriften, Einladungen und Mitgliedschaften widerspiegelt. Die Leistungen sollen in Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit gewährt werden: bei weniger als fünf Jahren Amtszeit bis zu sechs Monate, bei bis zu zehn Jahren Amtszeit für maximal ein Jahr und bei mehr als zehn Jahren Amtszeit für bis zu zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Amt.