Staatskanzlei

Neue Verordnung zum Landesentwicklungsplan gebilligt

veröffentlicht am 28.04.2015

Die Landesregierung hat heute einer neuen Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) zugestimmt. Mit der Vorlage von Landesplanungsministerin Kathrin Schneider werden rechtliche und fachliche Unsicherheiten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg beseitigt. In der neuen Verordnung sind die Hinweise auf die Rechtsgrundlagen vollständig enthalten. Damit ist der vom Gericht monierte formale Fehler beseitigt. Ministerin Schneider: „Indem wir den Landesentwicklungsplan rückwirkend in Kraft setzen, schaffen wir kurzfristig wieder das sichere Fundament für kommunale Planungen.“ Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt, weil die Hinweise auf die Rechtsgrundlagen in der Verordnung unvollständig seien. Dies sei, so die Richter, ein Verstoß gegen das sogenannte „Zitiergebot“. Dieser Fehler kann auf Basis des Raumordnungsrechts behoben werden. Das Ministerium arbeitet unabhängig von dem Gerichtsverfahren bereits an der Evaluierung der Landesplanung. In der ersten Phase der Evaluierung haben die kommunalen Planungsträger Fragebögen erhalten, die sie bis zum 30. April zurücksenden können. Die Ergebnisse sollen in der zweiten Jahreshälfte vorliegen und werden dann in regionalen Workshops vorgestellt und diskutiert.