Staatskanzlei

Übernahme des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten

veröffentlicht am 28.04.2015

Ministerpräsident Dietmar Woidke und Finanzminister Christian Görke haben heute mit den Spitzen der Gewerkschaften und der Beamtenvertretungen über die geplante Übernahme des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich beraten. Woidke und Görke informierten dabei die Gewerkschaften und Beamtenvertretungen über das Vorhaben, den kompletten Tarifabschluss der Angestellten inhalts- und wirkungsgleich auf die Beamtenschaft zu übertragen. Die erste Besoldungsanpassung wird zum 1. Juni 2015, die zweite zum 1. Juli 2016 erfolgen. Die Landesregierung strebt bei der Übertragung des Tarifergebnisses eine Lösung an, mit der ein sozial gerechter und fairer Interessenausgleich zwischen dem berechtigten Anliegen der Beamtinnen, Beamten sowie Richterinnen und Richter und den begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushalts erreicht wird. Dieses Ziel soll durch diese beiden maßvoll verzögerten Anpassungsschritte erreicht werden. Die Gewerkschaften hatten sich Ende März mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifkompromiss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder geeinigt. Die Frage, inwieweit eine Übernahme des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten erfolgen wird, ist in einem Gesetz zu regeln. Die Landesregierung wird dem Landtag in Kürze einen solchen Vorschlag unterbreiten. Dabei werden sich die Koalitionspartner von dem Ziel des Koalitionsvertrages leiten lassen, eine leistungsfähige und demografiefeste Landesverwaltung zu sichern. Der Innenminister erneuerte seine Zusage, über einen Tarifvertrag Funktionalreform zu sprechen und kündigte an, noch vor Jahresende zu ersten Gesprächen einzuladen.