Staatskanzlei

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte hat sich bewährt

veröffentlicht am 23.06.2015

Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte wird von der Landesregierung zwei Jahre nach ihrer Einführung als Erfolg bewertet. Die Kennzeichnungspflicht werde von den Polizisten „weit überwiegend angenommen“, heißt es in einem Bericht an den Landtag, den das Kabinett heute verabschiedete. Vor der Einführung der Namensschilder geäußerte Befürchtungen, die Kennzeichnung werde zu einer Zunahme von Übergriffen oder willkürlichen unbegründeten Strafanzeigen gegen Polizeibeamte führen, hätten sich als unbegründet erwiesen, so Innenminister Karl-Heinz Schröter. Derartige Übergriffe oder vermehrte unberechtigte Strafanzeigen seien nicht gemeldet worden. Seitens der Bevölkerung werde die Kennzeichnung zwar „wahrgenommen“, so der Bericht, „nennenswerte Reaktionen“ auf die Kennzeichnungspflicht seien aber „nicht bekannt“. Innenminister Schröter sagte: „Die Namensschilder sind mittlerweile ein Stück Normalität im Polizeialltag geworden. Die erhitzte Debatte um ihre Einführung hat sich abgekühlt. Die seinerzeit beschworenen zusätzlichen Risiken für die Beamten haben sich in der Praxis bislang nicht bestätigt. Insgesamt sind die Namenschilder ein kleiner Beitrag zu mehr Bürgernähe der Polizei; ihre Akzeptanz in der Polizei hat sich in den vergangenen zwei Jahren wesentlich erhöht. Man kann mit den bisherigen Erfahrungen insgesamt zufrieden sein.“ Die Landesregierung kommt mit der Vorlage des Berichts einer Forderung des Landtages nach. Brandenburg ist das erste Land, das eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht einführte. Die Kennzeichnungspflicht gilt seit Anfang 2013 für alle Polizistinnen und Polizisten in Dienstkleidung. Diese tragen ein Namensschild an ihrer Uniform. Während des Einsatzes in geschlossenen Einheiten haben die Bediensteten statt des Namensschildes eine individuelle fünfstellige Nummer auf dem Rücken ihrer Einsatzanzüge. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Kriminalbeamte, Angehörige der Spezialeinheiten, Personenschützer, Polizeitaucher, die Angehörigen der Hubschrauberstaffel sowie Polizisten, die aufgrund ihrer Stellenbeschreibung oder ihrer Tätigkeit keinen unmittelbaren Bürgerkontakt haben. Der gesamte Bericht ist nachzulesen: Anlage - Bericht