Staatskanzlei

Investitionen in finanzschwachen Kommunen ermöglicht

veröffentlicht am 01.09.2015

Mit 108 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln für Investitionen können Brandenburgs finanzschwache Kommunen rechnen. Das Kabinett hat heute die Umsetzung des entsprechenden kommunalen Investitionsprogramms des Bundes beschlossen, die Finanzminister Christian Görke vorgelegt hatte. Nach den vom Finanzministerium aufgestellten Kriterien gelten sieben von 14 Kreisen als finanzschwach. Dasselbe gilt für 114 der 418 Kommunen, darunter die drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder). Sie alle erhalten nun Förderungen, die zum Beispiel für die Modernisierung von Krankenhäusern, die energetische Sanierung von Schulen oder Lärmschutzmaßnahmen an Straßen eingesetzt werden dürfen. Görke sagte: „Die Förderung ist hoch attraktiv. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 Prozent der Investitionskosten in festgelegten Förderbereichen finanziert bekommen, so dass eine Modernisierung oder eine energetische Sanierung schon mit einem Eigenanteil von 10 Prozent möglich ist. Unser Ziel ist es, das kommunale Investitionsförderprogramm des Bundes so kommunalfreundlich wie möglich im Land zu umzusetzen“. Das Finanzministerium hat nach Worten Görkes ein schlankes Verfahren zur pauschalen Ausreichung der Mittel und zum Nachweis der zweckgerechten Verwendung erarbeitet. Der Förderzeitraum gilt für Investitionsmaßnahmen, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen werden und bis zum 31. Dezember 2018 vollständig abgenommen sowie im Jahre 2019 vollständig abgerechnet sind. Von den Fördermitteln fließen rund 26,60 Millionen Euro in die drei kreisfreien Städte. Davon 11,59 Millionen Euro nach Cottbus, 8,26 Millionen nach Brandenburg an der Havel und 6,75 Millionen nach Frankfurt (Oder). 48,96 Millionen Euro kommen den übrigen Kommunen zugute. Die verbleibenden 32,28 Millionen Euro gehen an die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark. Weitere Informationen: Liste der zuwendungsfähigen Kommunen und Landkreise