Staatskanzlei

Keine Bedenken gegen Volksbegehren zu Windrädern

veröffentlicht am 10.11.2015

Die Landesregierung hat keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung eines „Volksbegehrens für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“. Innenminister Karl-Heinz-Schröter sagte heute nach der Kabinettsitzung: „Es sind keine Gründe erkennbar, die von Seiten der Landesregierung eine Anrufung des Verfassungsgerichtes wegen einer möglichen Nichtzulässigkeit erfordern würden. Das hat die rechtliche Prüfung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales ergeben. Das von den Initiatoren bei der Landtagspräsidentin beantragte Volksbegehren kann aus Sicht der Landesregierung somit durchgeführt werden.“ Die Initiatoren hatten Landtagspräsidentin Britta Stark am 15. Oktober dieses Jahres den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens übergeben. Die zuvor durchgeführte Volksinitiative war mit über 30.000 Unterschriften erfolgreich gewesen, wurde vom Landtag jedoch abgelehnt. Die Initiatoren fordern, die Bauordnung so zu ändern, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Gesamthöhe zu jeglichen Wohngebäuden wahren müssen. Außerdem soll der Betrieb von Windkraftanlagen in Waldgebieten ausgeschlossen werden. Die Durchführung des Volksbegehrens ist zulässig, wenn weder die Landesregierung noch ein Drittel der Mitglieder des Landtages von der Möglichkeit Gebrauch machen, innerhalb eines Monats das Landesverfassungsgericht anzurufen. Nach Ablauf der Frist veröffentlicht der Landesabstimmungsleiter im Amtsblatt für Brandenburg den Wortlaut des Volksbegehrens und den Zeitraum der halbjährigen Eintragungsfrist. Für einen Erfolg sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften von eintragungsberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburgern notwendig.