Staatskanzlei

Neues Landesaufnahmegesetz soll Betreuung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen verbessern

veröffentlicht am 24.11.2015

Die Aufnahme und die Versorgung von Flüchtlingen in Brandenburg werden angesichts des deutlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen neu ausgerichtet. Das Kabinett stimmte heute dem von Sozialministerin Diana Golze vorgelegten Entwurf für ein neues Landesaufnahmegesetz zu. Damit sollen die Unterbringung, Betreuung und soziale Unterstützung von Asylsuchenden in den Kommunen verbessert werden. Das Land wird die Kommunen stärker bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnungen unterstützen und die Kosten für die medizinische Versorgung vollständig übernehmen. Außerdem soll eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt werden. Damit werden wichtige Punkte des Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Entwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Gesetz soll zum 1. April 2016 in Kraft treten.

Sozialministerin Golze sagte: „Die in den vergangenen Monaten angestiegene Zahl von Flüchtlingen gehört zu den größten Herausforderungen der letzten 25 Jahre, die von Land, Kommunen und der ganzen Gesellschaft nur gemeinsam bewältigt werden kann. Auch wenn wir in der Asylpolitik in Europa und Deutschland vor vielen Problemen und offenen Fragen stehen, wird Brandenburg seine rechtlichen und humanitären Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen erfüllen. Die Situation in den Kriegs- und Krisengebieten, aber auch in den Flüchtlingslagern im Libanon, in Jordanien oder in der Türkei ist nach wie vor angespannt. Niemand kann heute verlässlich abschätzen, wie viele Menschen noch vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen und nach Deutschland kommen werden. Es ist unbestritten, dass die Kreise, Städte und Gemeinden in Brandenburg größte Bemühungen bei der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten unternehmen. Vielerorts stoßen die Kommunen dabei an ihre Grenzen. Gemeinsam müssen wir bei der Aufnahme von Flüchtlingen die Menschlichkeit in den Mittelpunkt stellen und alles nur erdenklich Mögliche für eine menschenwürdige Unterbringung unternehmen. Das neue Landesaufnahmegesetz schafft dafür wichtige Voraussetzungen.“

Eine große finanzielle Entlastung für die Kreise und kreisfreien Städte gibt es bei den Gesundheitskosten: Mit dem Gesetz übernimmt das Land alle Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden. Dafür wird eine Spitzabrechnung der Gesundheitskosten neu eingeführt. Die Erstattung erfolgt nach einem gesonderten Kostennachweis. Bislang erfolgte diese Erstattung pauschal.

Außerdem soll in Brandenburg eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt und damit sollen Asylsuchende in das System der gesetzlichen Krankenkassen eingegliedert werden. Golze sagte: „Das ist nicht nur im Interesse der Asylsuchenden, die mit der Gesundheitskarte ohne vorherigen Antrag zum Arzt gehen können, sondern auch im Interesse der Kommunen. Sie werden mit der Einführung der Gesundheitskarte Verwaltungskosten einsparen, da für die Abrechnung und Verwaltung in Zukunft eine Krankenkasse zuständig ist und der bürokratische Mehraufwand in den Sozialbehörden entfällt. Denn bislang müssen Asylsuchende vor dem Arztbesuch jede Behandlung bei den Sozialbehörden extra beantragen.“ Die elektronische Gesundheitskarte soll auf Grundlage einer entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Land, den gesetzlichen Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden ab 1. April 2016 in ganz Brandenburg eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Kreise und kreisfreien Städte dieser Vereinbarung beitreten.

Ziel der Landesregierung bleibt es, dass Flüchtlinge möglichst in Wohnungen untergebracht werden. Nach dem neuen Landesaufnahmegesetz ist eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden, aber ohne zeitliche Beschränkung, weiterhin möglich. Golze dazu: „Wir geben den Kreisen und kreisfreien Städten nun einen starken finanziellen Anreiz, mehr Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Bislang gab es nur für die Errichtung und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften eine Investitionspauschale. Jetzt wird das Land auch die Unterbringung von Asylsuchenden in Wohnungen mit einer gleichhohen Investitionspauschale fördern. Das ist eine ganz entscheidende Neuregelung.“

Eine Grundvoraussetzung für Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen für Flüchtlinge ist nach dem Gesetzentwurf, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner von dort am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Ministerin betonte: „Flüchtlingsunterkünfte fernab von sozialer Infrastruktur und öffentlichem Leben soll es nicht geben. Im Interesse der Selbstversorgung als wichtigem Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens, der sozialen und kulturellen Teilhabe und aufgrund der Schulpflicht wollen wir eine möglichst innerörtliche Unterbringung. Im näheren Umfeld von Flüchtlingsunterkünften müssen eine entsprechende Infrastruktur und auch eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden sein. Das Ziel ist und bleibt Integration. Sie kann nur gelingen, wenn sich Flüchtlinge und Einheimische im Alltag begegnen können.“

Neu aufgenommen ist im Gesetz die soziale Unterstützung durch Migrationssozialarbeit. Bislang waren die Anforderungen an die soziale Beratung und Betreuung nur in dem Erlass zu den Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften aufgeführt. „Mit dieser Neuregelung werden wir die Ausstattung der Migrationssozialberatung spürbar verbessern. Künftig sollen landesweit mehr Sozialpädagogen und Sozialarbeiter für diese Aufgabe eingesetzt werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass viele Flüchtlinge schreckliche Dinge in ihrer Heimat und auch auf dem Fluchtweg erleben mussten. Es ist wichtig, dass sie nach ihrer Ankunft in den Kommunen so schnell und so kompetent wie möglich von qualifizierten Sozialarbeitern betreut werden“, so Golze.

Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Gesetz wurde an bundes- und europarechtliche Änderungen angepasst und ersetzt das nahezu unveränderte Landesaufnahmegesetz aus dem Jahr 1997. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind Aufgaben, die in Brandenburg den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Kosten für die Erfüllung dieser Aufgabe werden ihnen vom Land Brandenburg erstattet.