Staatskanzlei

Kabinett beschließt mit Nachtragshaushalt 2016
Mehrausgaben für Schulen, Rechtsstaat und Integration

veröffentlicht am 22.12.2015

Die Landesregierung hat heute den Nachtragshaushalt 2016 beschlossen. Anlass für die Gesetzesinitiative war vor allem die gegenüber dem Stand der Haushaltsaufstellung vom Juni 2015 deutlich gestiegene Zahl der Flüchtlinge. Mit der Vorlage steigt das Haushaltsvolumen in Einnahmen und Ausgaben 2016 um 531 Millionen Euro auf jetzt rund 11,2 Milliarden Euro. Brandenburg kann die Mehrausgaben ohne Kreditaufnahme meistern. Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte: „Der Nachtragshaushalt zeigt vor allem, wie verantwortungsvoll die Landesregierung bei der Umsetzung des Regierungsprogramms vorgeht. Wir reagieren auf neue Herausforderungen und steuern dort nach, wo es erforderlich ist. Der Nachtragshaushalt belegt aber vor allem, wie ernst die Landesregierung die Integration der Flüchtlinge nimmt. Nachdem wir das `Bündnis für Brandenburg´ initiiert haben, machen wir gegenüber den Kommunen und der Zivilgesellschaft deutlich: Den Worten folgen Taten! Wir stellen uns aktiv den Herausforderungen, um die Flüchtlinge in Brandenburg zu integrieren und investieren damit auch in die Zukunft unseres Landes. Integration kann nur gelingen, wenn die Menschen, die zu uns kommen, an unserem Leben auch teilhaben können, in der Kita, in der Schule, an der Universität und bei der Arbeit. Dafür schaffen wir mit dem Nachtragshaushalt die nötigen Voraussetzungen.“ Für Ministerpräsident Woidke ist eines besonders wichtig: „Auch dieser Nachtragshaushalt steht in der Tradition solider Haushaltspolitik. Er kommt ohne Nettokreditaufnahme aus.“ Die Mehrausgaben des Nachtragshaushaltes werden nun vor allem durch 2016 weiter steigende Steuermehreinnahmen sowie durch einen Rückgriff auf die Allgemeine Rücklage finanziert. Finanzminister Christian Görke betonte, dass trotz der großen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen keine neuen Kredite aufgenommen werden sollen. „Der Rückgriff auf die Allgemeine Rücklage ist gerechtfertigt, denn sie ist genau für derartige Situationen, wie wir sie heute erleben, aufgebaut worden.“ Finanzminister Görke: „Die steigenden Zahlen von Flüchtlingen waren der Hauptanlass dafür, dass wir beim Haushalt 2016 nachsteuern. Wir haben diese Herausforderung genutzt, um für verschiedene Politikbereiche Verbesserungen auf den Weg zu bringen, zum Nutzen der alt eingesessenen und neuen Brandenburgerinnen und Brandenburger. Der Nachtragshaushalt 2016 hat drei Schwerpunkte. Die von der Landesregierung vorgesehene Priorität Bildung wird weiter gestärkt ebenso wie der Rechtsstaat. Und wir stellen die Weichen für die Integration der bei uns neu in Brandenburg lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger.“ Im Einzelnen wurde (u.a.) beschlossen: Für Brandenburgs Schulen hatte der bisherige Haushalt für 2016 bereits ein Plus von 261 Stellen für Lehrer vorgesehen. Mit dem Nachtragshaushalt werden noch einmal 240 zusätzliche Stellen finanziert, so dass 500 zusätzliche dauerhafte Stellen für die brandenburgischen Schulen finanziert werden. Das Kabinett betonte dabei, dass so die gute Schüler-Lehrer-Relation in Brandenburg gesichert werden kann. Zur Stärkung der Inneren Sicherheit sieht der Nachtragshaushalt bei der Polizei zusätzlich 106 Stellen gegenüber den bisherigen Planungen vor. Für die Verwaltungs- und Amtsgerichte sind ebenso Mehrausgaben vorgesehen, um 32 zusätzliche Stellen im richterlichen und nicht-richterlichen Bereich zu finanzieren, vor allem, um die gestiegene Zahl an vor Gericht zu klärenden Asylverfahren zeitnah erledigen zu können. Zur verbesserten Integration der Flüchtlinge wird eine Vielzahl von Maßnahmen finanziert, darunter die Aktivitäten des neuen „Bündnis für Brandenburg“, Integrationsmaßnahmen bei den Volkshochschulen, den Hochschulen, ehrenamtlich Tätigen und Vereinen, sowie bei den Kammern. Der Nachtragshaushalt ist nun auf der Zahl von 30.000 Flüchtlingen kalkuliert, die entsprechend Landesaufnahmegesetz in die Kommunen verteilt werden. Mit dieser Erhöhung sind erhebliche Mehrausgaben für das Land Brandenburg verbunden. Dazu gehören Ausgaben für die Finanzierung der Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ebenso wie die Zuweisungen an die Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz. Allein für Leistungen nach dem Landesaufnahmegesetz stehen im Nachtragshaushalt 237 Millionen Euro mehr zur Verfügung.