Staatskanzlei

Woidke: Brandenburg bekennt sich zur Verantwortung für die Pflege der sorbischen/wendischen Identität

veröffentlicht am 15.02.2016

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat der Stiftung für das sorbische Volk für die Pflege der sorbischen/wendischen Identität in der Lausitz gedankt. Bei der heutigen Unterzeichnung des Dritten Finanzierungsabkommens zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg in Berlin sagte der Ministerpräsident: „Die Stiftung hat im vergangenen Vierteljahrhundert bewiesen, dass sie die vielfältigen Aufgaben der Sprachförderung und Kulturpflege verlässlich und effizient erfüllen kann. Sie stärkt die Autonomie des sorbischen Volkes und das Gefühl der Zusammengehörigkeit von Ober- und Niedersorben in Sachsen und Brandenburg. Deshalb können wir heute das Abkommen in der Überzeugung unterzeichnen, dass das Geld gut angelegt ist.“

Woidke machte deutlich, dass Brandenburg über die Mitfinanzierung der Stiftung hinaus wichtige Schritte unternommen hat, um den Gebrauch der sorbischen/wendischen Sprache zu fördern und den Erhalt und die Weitergabe der Kultur an nachfolgende Generationen zu unterstützen. So sei die Legitimation des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten durch die Direktwahl der Mitglieder gestärkt worden. Die Rahmenbedingungen für die Sprachvermittlung wurden verbessert und ein Landesbeauftragter wurde berufen.

Woidke wörtlich: „Der bikulturelle Charakter der Lausitz ist ein besonderes Geschenk, das gepflegt und erhalten werden muss. Die Lausitz hat sich ein ganz eigenes Profil bewahrt – trotz langjähriger Assimilierungspolitik vergangener politischer Systeme und Vereinheitlichungstendenzen einer globalisierten Welt. Die Sorben siedelten bereits lange vor den Deutschen in der Lausitz und dürfen diese mit Recht als Heimat beanspruchen. Sie sind nicht in der Mehrheitsgesellschaft aufgegangen, sondern haben ihre Eigenart bewahrt und in unsere nunmehr gemeinsame Heimat eingebracht.“

Das Finanzierungsabkommen läuft bis 2020 und sichert der Stiftung Zuwendungen des Bundes, Brandenburgs und Sachsens in fünf gleich hohen Jahresscheiben zu. Der Bund erbringt jährlich 9,3 Mio. Euro, Sachsen 6,2 Mio. und Brandenburg 3,1 Mio. Die Stiftung erhält damit 18,6 Mio. Euro als jährliche Förderung.