Staatskanzlei

Finanzminister Görke zur regionalisierten Mai-Steuerschätzung: Weiterhin stabile Steuereinnahmen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Andreas Beese mit:

veröffentlicht am 10.05.2016

Das Land Brandenburg und seine Kommunen können nach Einschätzung von Finanzminister Christian Görke auch in diesem Jahr aufgrund der insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung mit stabilen Steuereinnahmen rechnen. Görke berichtete heute dem Kabinett über das regionalisierte Ergebnis der Mai-Steuerschätzung für Brandenburg.

Görke erläuterte: „Insbesondere für die Brandenburger Kommunen weisen die regionalisierten Ergebnisse auf weiterhin steigende Steuereinnahmen hin. Insgesamt wachsen die Steuereinnahmen der Kommunen von 1,8 Milliarden Euro in 2016 auf 2,2 Milliarden im Jahr 2020 um jahresdurchschnittlich rund 3,7 Prozent. Gleichzeitig profitieren die Kommunen von den durch das Land über das Brandenburger Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) ausgereichten Mehreinnahmen des Landes. Unter Berücksichtigung der letzten Änderung dieses Gesetzes summieren sich die Mehreinnahmen der Kommunen bis 2020 auf rund 179 Millionen Euro. Das bedeutet, dass Brandenburgs Kommunen über Planungssicherheit verfügen. Für die öffentlichen Haushalte sehe ich gute bis sehr gute Gestaltungsspielräume, die es jetzt zu nutzen gilt.“

Insgesamt kann das Land im Vergleich zur Novemberschätzung 2015 im Jahr 2016 mit Mehreinnahmen in Höhe von 61 Millionen Euro rechnen, die in 2017 auf 108 Millionen und in 2018 auf 145,6 Millionen ansteigen. Görke: „Diese gute Grundlage dient dazu, die Projekte des Koalitionsvertrages kontinuierlich umzusetzen. Gute Arbeit, Vorfahrt für Bildung und Investitionen in die kommunale Infrastruktur stehen dabei im Vordergrund.“

Spielräume für neue Vorhaben und besondere Wünsche bei den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen seien dennoch nicht erkennbar. „Denn es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass in den Schätzergebnissen die Erstattungen des Bundes für die mit den Flüchtlingszahlen im Zusammenhang stehenden Kosten zunächst nur in Höhe des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes enthalten sind. Der Bund hat zwar wiederholt seine Bereitschaft zur weiteren Unterstützung von Land und Kommunen kund getan, eine konkrete Zusage des Bundes zu einer auskömmlichen Mitfinanzierung liegt allerdings bis heute nicht vor.“

Darüber hinaus wird die Forderung aufrechterhalten, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung, –Betreuung und insbesondere –Integration auf mindestens die Hälfte anzuheben. Ansonsten werden die Probleme nur in die Zukunft verschoben, da das Land keine Mittel hat, die Finanzierung dieser Aufgabe aus eigenen Mitteln zu bewältigen.

Im Vergleich zur vorangegangenen Steuerschätzung im November 2015 hat sich die Einschätzung zur wirtschaftlichen Entwicklung bestätigt, was an der nur geringfügig angepassten Prognose zum Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu erkennen ist. Außerdem wurde das Ergebnis dabei nicht so stark von Steuerrechtsänderungen beeinflusst wie in vorangegangenen Schätzungen.

Fakten und Zahlen:
Ergebnis der Mai Steuerschätzung 2016 für den Brandenburger Landeshaushalt:

 

2016
NTHG

2017
Eckwert

2018
Eckwert

2019

2020

(1) Ergebnis Steuerschätzung November 2015

7.625,8

7.851,8

8.106,1

8.305,6

8.549,2

(2) zusätzliche USt-Einnahmen Flüchtlinge

111,8

135,2

67,4

0,0

0,0

(3) NT 2016 / Eckwerte 2017/2018 / MIPLA
einschließlich Erstattungen Flüchtlinge

7.737,6

7.987,0

8.173,5

8.305,6

8.549,2

(4) Ergebnis Steuerschätzung Mai 2016

7.702,1

7.986,8

8.288,1

8.532,7

8.823,9

Schätzergebnis zzgl. Spitzabrechnung
(4) – (1)

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen in Mio. € (vor KFA) ohne Erstattungen des Bundes Flüchtlinge

+76,3

+135,0

+182,0

+227,1

+274,7

Mehreinnahmen nach Abzug 20% KFA-Anteil in Mio. € (unter Berücksichtigung der 6. Änderung des BbgFAG)

+61,0

+108,0

+145,6

+181,7

+219,8

 

Ergebnis der Mai Steuerschätzung 2016 für die Kommunen:

 

2016

2017

2018

2019

2020

Steuereinnahmen Kommunen Gesamt

1.857,8

1.983,1

2.033,8

2.109,9

2.197,6

Veränderung ggü. Vorjahr (in %)

+1,5

+6,7

+2,6

+3,7

+4,2

Veränderung ggü.
Nov-Steuerschätzung 2015
(in Mio. EUR)

+13,2

+27,2

+30,3

+34,3

+40,0

 

 

 

 

 

 

kommunaler Anteil an Mehreinnahmen des Landes (unter Berücksichtigung 6. BbgFAG Änderung)

+15,3

+27,0

+36,4

+45,4

+54,9