Staatskanzlei

250 Millionen-Euro-Hilfepaket im Abwasserbereich – Innenminister: „Land lässt Zweckverbände und Gemeinden nicht allein“ – Hilfe gegen Auflagen soll zu dauerhaft tragfähigen Strukturen führen

veröffentlicht am 20.09.2016

Die Landesregierung will die Kommunen und Aufgabenträger bei der Umsetzung der Konsequenzen aus der Abwasser-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015 finanziell unterstützen. Ein entsprechendes Hilfepaket im Volumen von insgesamt 250 Millionen Euro will das Kabinett dem Landtag vorschlagen, der darüber im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/18 zu entscheiden hat. Das teilte Innenminister Karl-Heinz Schröter im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung in Potsdam mit. Schröter sprach von einem „ausgewogenen Vorschlag der Landesregierung“. Schröter weiter: „Das Land macht wahr, wozu es sich bekannt hat. Es lässt jene Zweckverbände und Gemeinden nicht allein, die durch die Konsequenzen des Urteils objektiv überfordert wären und in eine erhebliche wirtschaftliche Schieflage zu geraten drohen.“ Er betonte zugleich, „dass es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Sache der Zweckverbände selbst ist, für welche Handlungsoptionen sie sich entscheiden, sofern sie dazu wirtschaftlich in der Lage sind. Das Land hilft, aber es nimmt den Verantwortlichen die Entscheidung nicht ab.“ Zur Deckung der durch Beitragsrückzahlungen entstehenden möglichen Finanzierungslücken sollen zinslose Darlehen in einer Gesamthöhe von bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Landesregierung sagt darüber hinaus weitere finanzielle Hilfen für betroffene Zweckverbände bis zu einer Gesamthöhe von 50 Millionen Euro zu. So wird das Land sich an der Refinanzierung der Zinsen des Darlehensprogramms und an entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten beteiligen. Diese dürfen aus rechtlichen Gründen nicht auf Abwassergebühren umgelegt werden. Zweckverbände und Gemeinden, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, das jetzt beschlossene Darlehensprogramm in Anspruch zu nehmen, werden im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung aus dem Landeshaushalt erhalten. Die in Aussicht gestellten finanziellen Hilfen sollen nach dem heutigen Beschluss aus einer Hand über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt werden. Die Unterstützung des Landes wird für solche Finanzierungslücken gewährt, die durch Beitragsrückzahlungen im Zusammenhang mit noch nicht bestandskräftigen Bescheiden und Bescheiden, auf die noch nicht vollständig gezahlt wurde (Ratenzahlungen, Stundung), stehen. Die Landesregierung folgt damit der im Rechtsgutachten von Prof. Christoph Brüning (Universität Kiel) dargelegten „mittleren Lösung“ (Option II). Finanzielle Hilfen des Landes werden außerdem grundsätzlich mit der Auflage verbunden, effizientere Strukturen in der Wasserwirtschaft herbeizuführen. Die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel sollen im Doppelhaushalt 2017/2018 verankert werden. Schröter betonte, den Zweckverbänden stehe es selbstverständlich frei, weitergehende Rückzahlungen vorzunehmen – etwa auch im Fall bestandskräftiger Bescheide -, sofern dadurch die wirtschaftliche Stabilität der Verbände nicht gefährdet werde. Schröter: „Das Hilfspaket soll die Zweckverbände in Brandenburg in die Lage versetzen, nunmehr die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen, ohne dadurch in wirtschaftliche Notlagen zu geraten. Das hilft den Verbänden, das hilft aber vor allem den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Zugleich verbinde ich mit dieser Lösung die Hoffnung, dass wir in Brandenburg Zug um Zug auch zu landesweit dauerhaft tragfähigen Strukturen in der Wasserwirtschaft gelangen. Dafür sorgen die Auflagen, die an die Finanzhilfe des Landes geknüpft sein wird. In der entstandenen sehr schwierigen Lage gibt es nicht den einen Königsweg. Das war und bleibt meine Überzeugung. Die Landesregierung weist damit einen ausgewogenen, gangbaren und finanziell vertretbaren Ausweg aus der entstandenen Lage.“