Staatskanzlei

Kabinett fasst Beschluss zum Abwasser-Hilfspaket

veröffentlicht am 27.09.2016

Die Landesregierung hat heute formell beschlossen, dem Landtag ein Abwasser-Hilfepaket im Gesamtvolumen von bis zu 250 Millionen Euro vorzuschlagen. Das teilte Innenminister Karl-Heinz Schröter im Anschluss an die Kabinettsitzung in Potsdam mit. Auf die Eckpunkte des Hilfepakets hatte sich die Landesregierung bereits vor einer Woche grundsätzlich politisch verständigt. Die finanziellen Grundlagen für das Paket müssen allerdings durch den Landtag als Haushaltsgesetzgeber selbst geschaffen werden, da sich der Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 bereits im laufenden parlamentarischen Verfahren befindet, erläuterte Schröter. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen Finanzhilfen bis zu einer Gesamthöhe von 50 Millionen Euro sowie ein zinsloses Kreditprogramm in Höhe von 200 Millionen Euro. „Mit diesem Hilfepaket kann es gelingen, die durch die Rechtsprechung entstandene schwierige Problematik Zug um Zug vernünftig und dauerhaft zu lösen“, zeigte sich Schröter überzeugt. Die Lage im Land sei sehr unterschiedlich. Neben stark betroffenen Zweckverbänden gebe es auch solche, die keinerlei oder nur geringe Probleme hätten. Schröter: „Unser Paket bietet jenen wirksame Hilfe, die sie benötigen, ohne die kommunalen Aufgabenträger aus ihrer Verantwortung zu entlassen und am Ende alles beim Land und damit dem Steuerzahler abzuladen. Mein Eindruck aus Gesprächen mit vielen Vertretern von Kommunen und Zweckverbänden ist, dass dieses Paket ganz überwiegend als richtiges Signal aus Potsdam wahrgenommen wird. Es schafft von Seiten des Landes eine verlässliche Grundlage, auf der nun die notwendigen Entscheidungen von Ort getroffen werden können.“ Die finanziellen Hilfsmaßnehmen sollen dem Beschluss zufolge durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) umgesetzt werden. Die Zuständigkeit dafür liegt regierungsseitig beim Ministerium des Innern und für Kommunales. Finanzhilfen sollen mit Auflagen verbunden werden, die zu insgesamt effizienteren Strukturen führen sollen. Entsprechende Kriterien wird das Umweltministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium entwickeln. Das Umweltministerium ist auch zuständig für die Förderung von Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen des Hilfspakets sollen dem Beschluss der Landesregierung zufolge im Jahr 2018 evaluiert werden.