Staatskanzlei

3,1 Millionen Euro für Musikschulen und Sportförderung
Münch und Baaske stellen Gesetzesentwürfe vor

veröffentlicht am 11.10.2016

Die Sportförderung sowie die Musikschulen im Land sollen ab dem kommenden Jahr insgesamt 3,1 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Rund 2,1 Millionen davon gehen an die Musikschulen, 1 Million Euro zusätzlich in die Sportförderung. Kulturministerin Martina Münch und Sportminister Günter Baaske haben dazu heute dem Kabinett zwei entsprechende Gesetzesänderungen vorgelegt. Das Gesetzespaket soll die Rahmenbedingungen für Kulturelle Bildung und den Sport und damit in zwei für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Bereichen verbessern. Damit setzt die Landesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Kulturministerin Münch: „Kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt unserer Kulturpolitik – und die Musikschulen gehören zu den wichtigsten Akteuren. Rund 33.000 Kinder und Jugendliche musizieren an einer der 29 öffentlich geförderten Musikschulen in Brandenburg – das spricht für die Qualität der Angebote und ist auch ein Erfolg der engen Kooperation mit Kitas und Schulen. Mit ihren breit gefächerten Kursangeboten tragen die Schulen maßgeblich zur musischen Nachwuchs- und Begabtenförderung im Land bei und sind wichtige Institutionen für die kulturelle Arbeit in allen Regionen des Landes. Ein wichtiges Anliegen des Landes ist es, dass auch junge Menschen von den Angeboten profitieren, die sonst wenig Zugang zu Aktivitäten der Kulturellen Bildung haben. Mit den zusätzlichen 2,1 Millionen Euro können wir die Qualität sowie Angebotsvielfalt in den Schulen sichern und ausbauen sowie die Angebote für mehr Schülerinnen und Schüler erweitern.“ Sportminister Baaske: „Brandenburg ist Sportland – die zusätzlich 1 Million Euro für den Sport stärken die Sportvereine, die Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Schulen, den Behinderten- und Leistungssport, den Landessportbund sowie die Weiterentwicklung des Schulsports. Das alles trägt zur weiteren Stärkung nachhaltiger Sportstrukturen im Land Brandenburg bei und damit der lokalen und regionalen Entwicklungen im gesamten Land.“ Mit der Erhöhung auf 17 Millionen Euro für die Sportförderung, die nunmehr im Sportfördergesetz festgeschrieben werden soll, ist gewährleistet, dass der Sport im Land Brandenburg auch zukünftig seiner gesellschaftlichen Bedeutung gerecht werden kann. Nun muss der Landtag über die Aufstockung der Mittel entscheiden. 1 Million Euro zusätzlich für den Sport:
  • 750.000 Euro Erhöhung für die Förderung das Landessportbundes (330.000 Euro für tariflich gestiegene Personalausgaben, darunter 130.000 Euro für den Aufwuchs der Trainerfinanzierung im Behindertensport, weitere 420.000 Euro für mehr Mitglieder im Vereinssport),
  • 80.000 Euro für die Weiterentwicklung des Behindertensports,
  • 15.000 Euro für die qualitative Weiterentwicklung des Schulsports,
  • 70.000 Euro Landesanteil zur Unterhaltung des Olympiastützpunktes Brandenburg,
  • 50.000 Euro für die Verbesserung der Gesundheitsprophylaxe und medizinischen Betreuung der Schülerinnen und Schüler an den Spezialschulen Sport
  • 35.000 Euro für den Ausbau der Kooperationen Sportvereine-Schule und das Ehrenamt.
2,1 Millionen Euro zusätzlich für Musik-und Kunstschulen: Mit der Neufassung des Musik- und Kunstschulgesetzes im Jahr 2014 wurden die Qualitätsstandards für die Musikschulen erweitert und erstmals auch Qualitätsstandards für die staatliche Anerkennung von Kunstschulen aufgenommen. Die erfolgreiche Anerkennung ist die Voraussetzung für eine Landesförderung. Das Land unterstützt die Arbeit des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg in diesem Jahr mit rund 650.000 Euro und die Arbeit der Musik- und Kunstschulen mit insgesamt rund 3 Millionen Euro. Im kommenden Jahr soll die Förderung auf rund 5,1 Millionen Euro steigen.