Staatskanzlei

Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Woidke: Ein Sieg der Vernunft

veröffentlicht am 14.10.2016

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke ist erfreut über die heutige Einigung zur künftigen Ausgestaltung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern. Woidke: „Es waren verdammt harte Verhandlungen – aber es hat sich gelohnt. Bei den Gesprächen bis zum frühen Morgen und fortgesetzt heute Mittag war entscheidend, dass die Länder – egal ob Süd, West, Nord oder Ost - an einem Strang gezogen haben. Auch wenn mancher Kompromiss gemacht werden muss: Am Ende gibt es keine Verlierer, denn es ist gelungen, dieses hochkomplexe System langfristig für alle Beteiligten auf sichere Füße zu stellen.“

Hintergrund der Verhandlungen war, dass die Finanzbeziehungen neu geordnet werden müssen, weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II im Jahr 2019 auslaufen.

Woidke:  „Es ist ein Sieg der Vernunft. Jetzt haben wir auch für das Land Brandenburg Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Das ist zum Beispiel zur Finanzierung von Bildung und innerer Sicherheit, von Stellen für Lehrkräfte und bei der Polizei, von entscheidender Bedeutung. Es hat sich gezeigt, dass der Föderalismus auch über Parteigrenzen hinweg funktioniert.“

Die Länder erhalten vom Bund ab 2020 rund 9,5 Milliarden Euro. Woidke: „Der Bund ist damit einer zentralen Forderung der Länder fast in vollem Umfang nachgekommen. Insgesamt werden die Länder finanziell entlastet. Die Belange der finanzschwachen Länder wurden berücksichtigt.“

Für Brandenburg konkret bedeutet die Vereinbarung auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzungen ab dem Jahr 2020 einen Betrag von etwa 280 Millionen Euro. Woidke: „Damit ist es gelungen, das Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019  nahezu zu kompensieren. Davon profitieren insbesondere die ostdeutschen Länder und das Land Brandenburg steht ab 2020 auf einer soliden finanziellen Basis. Ein Teil der Ausgleichszahlungen ist zudem dynamisch angelegt, so dass auch Brandenburg am Wachstum der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen partizipieren kann.“

Für Woidke ist auch wichtig, dass die unterdurchschnittliche Finanzkraft der Kommunen bundesweit künftig stärker berücksichtigt wird. Dafür wird das Grundgesetz geändert. Dies gilt auch für die Vereinbarung, dass der Bund finanzschwache Kommunen künftig bei Bildungsinvestitionen unterstützen wird. Woidke: „Das ist gut für die Bildungsarbeit in märkischen Orten.“