Staatskanzlei

Integrationskosten – Abgeltungssteuer – Volkszählung

veröffentlicht am 04.11.2016

Die Länder sollen weiter von den Kosten der Integration von Flüchtlingen entlastet werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundes hat sich der Bundesrat heute befasst, wie der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Martin Gorholt, in seiner aktuellen Videobotschaft mitteilte. Auch Brandenburg hat sich in den zurückliegenden Monaten vehement dafür stark gemacht hat, dass sich der Bund endlich angemessen an diesen Kosten beteiligt. Die Entlastung im Milliardenumfang wird von den Ländern im Grundsatz begrüßt, sie fordern im Detail aber noch Korrekturen. Brandenburg brachte nach Angaben des Staatssekretärs heute eine weitere eigene Initiative in den Bundesrat ein, die nun in den Ausschüssen der Länderkammer weiter beraten werden wird. Ziel ist es, die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wieder abzuschaffen. Gorholt: „Der heutige pauschale Steuersatz von 25 Prozent ist zu niedrig. Wir wollen, dass Dividenden für Aktionäre und Zinseinkünfte wieder nach dem allgemein gültigen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent abgerechnet werden. Die bisherige Pauschale privilegiert Besserverdienende und entzieht dem Staat dringend benötigte Einnahmen.“ Gorholt zufolge wird es 2021 wieder eine Volkszählung in Deutschland geben. Der Bundesrat hat sich mit dem entsprechenden Vorbereitungsgesetzentwurf befasst. Bund, Länder und Kommunen brauchen für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen verlässliche Daten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation. Diese Basisdaten werden durch den sogenannten Zensus gewonnen. Wie schon bei der Zählung 2011 werden vor allem vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Das ist kostengünstig und spart Aufwand. Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, können Sie auf der Homepage der Landesvertretung nachlesen.