Staatskanzlei

Kein Verdachtsfall auf Vogelgrippe in Brandenburg

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 15.11.2016

Brandenburg ist bisher von der Vogelgrippe verschont geblieben. Darüber informierte heute Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Quart das Kabinett und anschließend die Presse. Quart:  „Es liegen weiterhin keine Hinweise auf Infektionen mit dem aktuellen Geflügelpest-Erreger HPAI H5N8 bei Wildvögeln und Geflügel in Brandenburg vor. Dies belegen die durchgeführten Untersuchungen. Die aktuellen Ereignisse in anderen Regionen geben jedoch auch in Brandenburg Anlass zu erhöhter Wachsamkeit. Wir wollen bestmöglich vorsorgen.“

Deshalb hat das Ministerium eine Stallpflicht für Risikogebiete angeordnet. Das sind solche Gebiete, in denen sich entweder viele Wildvögel aufhalten oder in denen viel Nutzgeflügel gehalten wird. Zwischenzeitlich haben auch die Landkreise Festlegungen dazu getroffen, wo das Geflügel vorsorglich  im Stall bleiben muss. Es betrifft dies einzelne Gebiete in allen Landkreisen beziehungsweise das nördliche Brandenburg in seiner gesamten Fläche (siehe Anlage). In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung könnten zusätzliche Gebiete ausgewiesen werden. Das Verbraucherschutzministerium steht dazu in ständigem Kontakt mit den lokalen Behörden.  

Quart betonte: „Eine Infektion des Menschen mit H5N8-Viren ist bislang weltweit nicht nachgewiesen worden. Um ganz sicher zu gehen, sollte aber der Kontakt mit wildlebenden Vögeln gemieden werden. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Gut erhitzte Lebensmittel sind gänzlich unbedenklich, da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist“.

Um eine Ausbreitung im Land zu verhindern, müsse die durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte angeordnete Stallpflicht strikt eingehalten werden – dies diene nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern sei auch im Interesse der Geflügelhalter. Im Fall von vermehrten Erkrankungen beim Geflügel oder wenn vermehrt Tiere verenden, sei unverzüglich der Amtstierarzt des Kreises oder der kreisfreien Stadt hinzuzuziehen.

Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

Menschen sollten den Kontakt mit wildlebenden Vögeln meiden. Dies gilt besonders für verendete Tiere und in den ausgewiesenen Risikogebieten. Wer tote Vögel findet, sollte sich an das zuständige Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Außerdem sollten Spaziergänger tote Vögel nicht berühren. Hunde sollten in betroffenen Gebieten, etwa in Wassernähe, an der Leine geführt werden.

Beim Umgang mit Lebensmitteln sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden.
  • Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen.
  • Verpackungsmaterialien, Auftauwasser und ähnliches sofort entsorgen.
  • Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.
  • Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Dabei muss eine Kerntemperatur von mindestens 70 Grad erreicht werden.
  • Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je nach Größe für mindestens 6 Minuten.

Auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums werden die wichtigsten Fragen zur Vogelgrippe beantwortet: https://mdjev.brandenburg.de/startseite/tierseucheninfo.html

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie hier und hier