Staatskanzlei

„Maßnahmenpaket 2.0“ beschlossen: Auf dem Weg
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

veröffentlicht am 13.12.2016

Die Landesregierung setzt sich weiter konsequent für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Das Kabinett beschloss dazu heute das von Sozialministerin Diana Golze vorgelegte „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0". Es enthält 105 konkrete Maßnahmen aller Ressorts und hat eine Laufzeit bis 2021. Damit wird das erste Maßnahmenpaket aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben. Golze: „Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der es selbstverständlich ist, dass alle Menschen die gleichen Rechte und die gleichen Freiheiten haben, egal ob mit oder ohne Behinderungen, jung oder alt, gesund oder krank, arm oder reich."

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 umfasst zehn Handlungsfelder: „Erziehung und Bildung", „Arbeit und Beschäftigung", „Inklusiver Sozialraum und Wohnen", „Barrierefreiheit - Bauen, Mobilität, Kommunikation, Information", „Gesundheitliche Versorgung und Pflege", „Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport", „Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und Schutzrechte", „Bewusstseinsbildung, Partizipation, Interessenvertretung", „Inklusive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen" sowie „Inklusive Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen".

Zu den konkreten Zielen und Maßnahmen bis 2021 gehören:

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung: wohnortnahe Aufnahme von Kindern mit Behinderungen durch bedarfsgerechte Angebote zur speziellen Förderung in der Kindertagesbetreuung ermöglichen; Abschaffung der Heranziehung zu den Kosten der Eingliederungshilfe für Eltern von Hortkindern mit Behinderungen.
  • Sukzessiver Ausbau des gemeinsamen Lernens in Grundschulen und weiterführenden Schulen: Qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung inklusiver Unterrichtsangebote in Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I, insbesondere an Oberschulen und Gesamtschulen; Aufbau eines flächendeckenden Netzes inklusiver Schulen.
  • Verstetigung von vertiefenden Berufsorientierungsmaßnahmen für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler zur Verbesserung des Überganges Schule - Beruf.
  • Förderung von neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderungen sowie von neuen Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen.
  • Schaffung barrierefreier Zugänge zu Mietwohnungen; Erhöhung des Anteils generationsgerechter Wohnungen im Bestand; Bedarf an barrierefreien Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen abdecken; Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum für Menschen mit schwersten Mobilitätsbeeinträchtigungen.
  • Verbesserung der Barrierefreiheit im Schienenpersonennahverkehr: Die Mittelvergabe zur Förderung des Schienenpersonennahverkehrs ist konsequent an die Barrierefreiheit gebunden.
  • Barrierefreie Zugänge zu den Angeboten der Krankenkassen sowie zu Arzt- und Zahnarztpraxen verbessern.
  • Schaffung von Barrierefreiheit in den Kur- und Erholungsorten zur umfassenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeit von Sportanlagen: Entwicklung des paralympischen Zentrums des Landes im Sportzentrum Cottbus; barrierefreier Umbau des ehemaligen Fitnesszentrums „Chakra" zum Zentrum des paralympischen Sports in Brandenburg.
  • Überprüfung von Rechtsnormen des Landes auf Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention durch alle Ressorts.
  • Etablierung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stärken.
  • Spezifische Bedarfe von Flüchtlingen mit Behinderungen berücksichtigen.

An der Zusammenstellung der Maßnahmen haben alle Ministerien und die Staatskanzlei mitgewirkt. Zudem hat das Sozialministerium in diesem Jahr mit einem landesweiten Dialog die Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. Unter dem Motto „Inklusion in Brandenburg - Gemeinsam Teilhabe gestalten" konnten Brandenburgerinnen und Brandenburger ihre Wünsche und Forderungen zur künftigen Landespolitik für Menschen mit Behinderungen einbringen. Außerdem flossen die Ergebnisse der Evaluation des ersten Maßnahmenpaketes sowie die Empfehlungen der unabhängigen Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht, in die Fortschreibung ein. In Brandenburg leben rund 450.000 Menschen mit Behinderungen, das ist jeder Fünfte im Land. Rund 325.000 davon gelten als schwerbehindert.

Golze erklärte: „Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist ein zentrales Anliegen der gesamten Landesregierung und umfasst sämtliche Lebens- und Politikbereiche. Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren bereits viel erreicht. Zum Beispiel wurde das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen deutlich ausgebaut und viele neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderungen geschaffen. Bei der Barrierefreiheit im Tourismus ist Brandenburg Vorreiter. Immer mehr Wohnraum wird alters- und behindertengerecht umgebaut. Und das Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz wurde novelliert. Wir können beim Maßnahmenpaket 2.0 auf vielen guten Ansätzen aufbauen. Es liegt aber auch noch viel Arbeit vor uns."

Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, sagte zum Maßnahmenpaket 2.0: „Das Land ist bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der Bund, Länder und Kommunen verpflichtet sind, ganz weit vorn. Dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich die gleichen Grundrechte und Freiheiten haben wie Menschen ohne Behinderungen, ist aber leider noch nicht in allen Köpfen verinnerlicht. Auf allen staatlichen Ebenen, in der Wirtschaft, bei Arbeitgebern und in allen anderen Lebensbereichen müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen von Anfang an mit bedacht und berücksichtigt werden. Auch heute noch haben es Menschen mit Behinderungen und deren Familien leider oftmals schwer, ihre Teilhaberechte durchzusetzen. Sie dürfen nicht länger als Bittsteller wahrgenommen und behandelt werden, sondern endlich als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger."

Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen.

Das Sozialministerium wird das „Behindertenpoltische Maßnahmenpaket 2.0 - Unser Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" im ersten Quartal 2017 als Broschüre veröffentlichen. Der gesamte Text wird darin auch in Leichter Sprache und mit Piktogrammen barrierefrei dargestellt. Ab sofort ist es im Internet auf der Seite des Sozialministeriums www.masgf.brandenburg.de abrufbar.