Staatskanzlei

Brandenburg erleichtert Arbeit von Gerichtsvollziehern

veröffentlicht am 20.12.2016

Die Arbeit der Gerichtsvollzieher im Land Brandenburg soll deutlich von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Das sieht eine Verordnung von Justizminister Stefan Ludwig vor, die das Kabinett heute beschlossen hat. „Die neuen Regelungen zur Vergütung bauen unnötige Bürokratie ab und machen das Vergütungssystem transparenter“, sagte der Minister in Potsdam.

Mit dem neuen Verfahren erleichtert das Land Brandenburg die bisherige Bürokostenentschädigung und die Vollstreckungsvergütung durch ein flexibles und unbürokratisches  Verfahren. Bisher erhielten die Gerichtsvollzieher einen aufwendig zu berechnenden prozentualen Anteil an den eingenommenen  Gebühren für die oft schwierige Außendienstarbeit und für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebs. Künftig bestimmt sich die Vergütung nach Prozentsätzen und Bemessungsgrenzen mit einer pauschalen Berechnungsmethode.

Ludwig erläuterte: „Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten unter immer komplexer werdenden Bedingungen. Zum einen werden die rechtlichen Fragen einer Vollstreckung komplizierter. Zum anderen haben sie es mit Menschen in schwierigen Situationen zu tun. Da sind Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen gefragt. So ist es gut, wenn wir die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher durch den Abbau von Bürokratie entlasten. Künftig werden die bisher notwendigen jährlichen Neufestsetzungen entbehrlich und der Vorschriftenbestand in diesem Bereich reduziert.“

Im Land Brandenburg sind derzeit rund 120 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig.