Staatskanzlei

Woidke bedauert Scheitern des NPD-Verbots

veröffentlicht am 17.01.2017

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke hat mit Bedauern auf das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe reagiert. Woidke erklärte in Potsdam:

„Das Gericht ist inhaltlich den Argumenten der Länder gefolgt. Die NPD ist verfassungsfeindlich. Ihr Konzept ist menschenverachtend und mit unserem Demokratieprinzip unvereinbar. Zugleich ist die NPD aber aus Sicht des Gerichts so schwach, dass die Richter ein Verbot nicht als notwendig erachten.

Wir werden uns die Begründung des Urteils genau ansehen und auch prüfen, welche Schritte wir zur Bekämpfung der NPD gehen können wie zum Beispiel den Entzug der Parteienprivilegien. Ich kann verstehen, dass es Menschen wütend macht, wenn die NPD weiterhin Anrecht auf staatliche Finanzierung hätte.

Das Urteil ändert nichts daran, dass der Kampf gegen Verfassungsfeinde fortgesetzt werden muss. Die Gefahr des Rechtsextremismus bleibt bestehen. Wir müssen weiter alles tun, um rechtsextremistisches, reaktionäres, fremdenfeindliches und rassistisches Gedankengut zurück zu drängen. Dies bleibt die Aufgabe aller Demokraten. Das sind wir unserer Geschichte und unserer Zukunft schuldig!"