Staatskanzlei

Woidke: Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zügig voranbringen

veröffentlicht am 10.02.2017

Ministerpräsident Dietmar Woidke sieht die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf einem guten Weg. Heute befasste sich der Bundesrat damit. Dabei betonte er: „Mit seiner heutigen Stellungnahme zu diesem wichtigen Reformpaket hat der Bundesrat erneut bewiesen, dass die Bundesländer an einem Strang ziehen. Diese beständige Geschlossenheit macht mich zuversichtlich, dass die geplanten Gesetzesänderungen in diesem Jahr beschlossen werden können."

Er verwies darauf, dass die Bundesländer mit der Bundesregierung lange und hart verhandelt haben, um das hochkomplexe System der Finanzbeziehungen zukunftsfest und vor allem gerecht zu gestalten.

Woidke: „Mit dem ausgehandelten Kompromiss können wir alle zufrieden sein, es gibt keine Verlierer. Ganz deutlich sage ich: Brandenburg wird vom Finanzausgleich weiter erheblich profitieren. Wichtig ist mir auch, dass unser Land durch die ausgehandelten Vereinbarungen nach 2019 Planungssicherheit hat."

Positiv wertet er auch, dass der Bund künftig Investitionen in Schulen mitfinanzieren kann. Das war bisher in der Regel ausgeschlossen. Mit den Änderungen des Grundgesetzes und den damit im Zusammenhang stehenden Regelungen soll dem Bund ermöglicht werden, in den kommenden Jahren in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zu investieren. So soll das Land Brandenburg einen Betrag in Höhe von insgesamt rund 102 Millionen Euro erhalten.

Woidke begrüßte zugleich, dass durch die neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes keine Arbeitsplätze von Mitarbeitern verloren gehen, die bisher bei den Ländern beschäftigt sind.