Staatskanzlei

Rentenrecht - Videoüberwachung - Bürokratieabbau

veröffentlicht am 31.03.2017

Die Rentenangleichung zwischen Ost und West bis zum 1. Januar 2025 wurde heute im Bundesrat diskutiert. Zum Gesetzentwurf des Bundes sagte der Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretär Martin Gorholt, in seiner Videobotschaft: „Aus Brandenburger Sicht hätte diese Angleichung schon 2019 erfolgen sollen, wie es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen war. Auch die Frage, wie Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen besser abgesichert werden können, bleibt unbeantwortet. Letztlich überwiegt bei aller Kritik aber die Zufriedenheit, dass nach vielen Jahren endlich der historische Schritt hin zu einem einheitlichen Rentenrecht vollzogen wird."

Außerdem ging es in der Länderkammer um die Frage, wie angesichts der veränderten Bedrohungslage der Rechtsstaat ein Maximum an Sicherheit gewährleisten kann. Der Bundesrat ließ ein Gesetz passieren, das den Einsatz von Videoüberwachungstechnik in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufszentren, Sport- und Vergnügungsstätten und im öffentlichen Nahverkehr erleichtert. Damit werden Erfahrungen aufgegriffen, nach denen Videoaufnahmen polizeiliche Ermittlungen unterstützt haben.

Schließlich befasste sich der Bundesrat mit einem Thema, das viele Ehrenamtler vor allem im ländlichen Raum beschäftigt: Mit einem neuen Gesetz sollen unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement heraus wie Dorfläden, Kitas oder lokale Energievorhaben gestärkt werden. Sie sollen künftig den rechtsfähigen wirtschaftlichen Verein als Rechtsform wählen können, die weniger bürokratischen Aufwand erfordert. Ferner ist auch ein Bürokratieabbau für alle Genossenschaften vorgesehen, unabhängig von deren Größe. Der Bundesrat hat zu vielen Aspekten der Neuregelung eine Stellungnahme abgegeben.

Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, können Sie auf der Homepage nachlesen.

Bundesrat 31.03.2017 (application/pdf 200.3 KB)