Staatskanzlei

Brandenburg fordert: „Kinderrechte ins Grundgesetz“

veröffentlicht am 14.11.2017

Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Justizminister Stefan Ludwig einen Entschließungsantrag für den Bundesrat zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es die Grundrechte der Kinder, insbesondere deren besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft ausdrücklich in der Verfassung zu verankern. Es geht insbesondere um den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

Minister Ludwig erklärte: „Seit mehr als 25 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Bereits mindestens so lange wird die Diskussion über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geführt. Verschiedene Vorschläge und Initiativen sind bislang erfolglos geblieben."

Er verwies auf die derzeitigen Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung, wo das Thema von FDP und Grünen auf die Tagesordnung gesetzt wurde. „Es wird jetzt endlich Zeit, das Grundgesetz zu verändern. Was in den meisten Landesverfassungen schon vollzogen ist, sollte jetzt auch Verfassungsrang im Bund bekommen."

Mit dem Entschließungsantrag soll die künftige Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klarer zum Ausdruck zu bringen.

Damit würde der Anregung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes entsprochen, zentralen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auf Verfassungsebene Ausdruck und Nachdruck zu verleihen. Für die Erarbeitung des verfassungsändernden Gesetzentwurfs könnten die Vorarbeiten der auf Initiative der Fachministerkonferenzen eingerichteten gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe genutzt werden.

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