Staatskanzlei

Berlin und Brandenburg legen überarbeiteten Entwurf zum
Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion vor

veröffentlicht am 19.12.2017

Die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin haben auf Empfehlung der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz dem zweiten Entwurf zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) zugestimmt. Kabinett und Senat beschlossen auf ihren heutigen Sitzungen zugleich, dass der Entwurf voraussichtlich ab Februar 2018 zur Beteiligung ausgelegt wird. Damit erhalten die Brandenburger Kommunen und die Berliner Bezirke sowie die Öffentlichkeit in beiden Ländern Gelegenheit zur Stellungnahme.

Mit dem Landesentwicklungsplan wird auf das Wachstum in Berlin, Brandenburg sowie angrenzenden Metropolregionen wie Stettin, Breslau, Leipzig und Hamburg reagiert. Die entstandene Dynamik soll für die gesamte Hauptstadtregion genutzt werden. Dabei soll die Entwicklung in alle Räume getragen werden. Mit dem Zentrale Orte System wird der Rahmen gesetzt für eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge und eine nachhaltige verkehrssparende Siedlungsentwicklung. Großflächiger Einzelhandel wird wie bisher in den Zentralen Orten konzentriert. Um das Wachstum in alle Teile der Hauptstadtregion zu tragen und die Daseinsvorsorge insbesondere auch im ländlichen Raum der Lausitz, der Prignitz oder der Uckermark zu sichern, sind folgende Punkte vorgesehen:

  • Ergänzung des Netzes der brandenburgischen Mittelzentren um die Städte Angermünde, Luckau, Blankenfelde-Mahlow und Hoppegarten (in Funktionsteilung mit Neuenhagen bei Berlin)
  • Verdoppelte Eigenentwicklung gegenüber LEP B-B (1 Hektar/1000 Einwohner)
  • Neue Wachstumsreserve für Wohnungsbau (2 Hektar/1000 Einwohner) und zusätzlicher Einzelhandel in den grundfunktionalen Schwerpunkten
  • Keine Begrenzung der gewerblichen Entwicklung
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung, um die Zentren der Städte und Dörfer zu stärken

Mit der Strategie „Sprung in die 2. Reihe" werden Ober- und Mittelzentren angesprochen, die in weniger als 60 Minuten aus Berlin über die Schiene erreichbar sind und über Wohnsiedlungsflächen verfügen. Durch die Strategie kann die Wachstumsdynamik hinaus in die Fläche getragen werden und zur weiteren Stabilisierung und Entwicklung der „Städte der zweiten Reihe" beitragen.

Der Siedlungsstern wird entlang der von Berlin ausgehenden Schienenverkehrsverbindungen erhalten und im Sinne einer bedarfsgerechten, verkehrs- und CO2-reduzierenden Siedlungsentwicklung maßvoll erweitert. Hinzu kommen zwei neue Siedlungsachsen nach Werneuchen und Wandlitz, eine weitere nach Oberkrämer wird verlängert. Folgende Ziele sind vorgesehen:

 

  • Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete und Schienenverkehr sinnvoll zusammenbringen
  • Autoverkehr zu reduzieren
  • Wachstum Berlins über verlängerte Achsen tief nach Brandenburg tragen
  • Naturnahe Erholung sichern sowie Folgen des Klimawandels mildern

Wohnraum wird in Berlin und Brandenburg insbesondere dort entstehen, wo eine gute Verkehrsanbindung, wirtschaftliche Dynamik und eine entsprechende Bevölkerungskonzentration gegeben sind. Dabei wird allen Gemeinden und Ortsteilen die Möglichkeit der Eigenentwicklung garantiert.

Berlin wird als urbaner Knoten im Zentrum dreier sich kreuzender europäischer Verkehrskorridore gestärkt und noch besser innerhalb Europas, Deutschlands und der Hauptstadtregion vernetzt.  Mit der Aktualisierung des funktionalen Verkehrsnetzes werden auf Grundlage des Landesentwicklungsplans hierfür wichtige überregionale Verkehrsverbindungen zwischen den Zentralen Orten in der Hauptstadtregion gesichert.     

Als Kern der Hauptstadtregion ist Berlin ein wichtiger Motor für die Entwicklung im Wettbewerb mit anderen Metropolenräumen. Die Attraktivität der Stadt für den internationalen Austausch und für gut qualifizierte und kreative Menschen aus allen Teilen der Welt ist ein wichtiger Standortvorteil für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg insgesamt.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zum LEP-HR-Entwurf soll der Plan im Sommer 2019 fertiggestellt und in beiden Ländern in Kraft gesetzt werden.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 209.7 KB)