Staatskanzlei

Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung landesrechtlich geregelt

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender mit:

veröffentlicht am 03.04.2007

Das Kabinett hat heute dem Entwurf eines brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Erstmals werden damit Grundsätze für die öffentliche Förderung von Beratungsstellen landesrechtlich geregelt. Dies betrifft zum einen Kriterien für die Auswahl von Anbietern. So sollen in Zukunft vorrangig Träger gefördert werden, die sowohl die allgemeine Schwangerschafts- und Familienberatung als auch die Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten. Zum anderen ist beabsichtigt, das Förderverfahren mit der Umstellung der öffentlichen Förderung auf jährliche pauschale Festbeträge grundlegend zu überarbeiten, wie Sozialministerin Dagmar Ziegler erläuterte. Einzelheiten der künftigen Förderung werden gegenwärtig noch zwischen Sozial- und Finanzministerium abgestimmt. Mit dem Landesgesetz reagiert das Sozialministerium auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2004. Demnach ist es Aufgabe der Länder, Auswahlkriterien zur Förderung von Beratungsleistungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich zu regeln. Sozialministerin Ziegler betonte: „Wir wollen auch weiterhin ein ausreichendes, wohnortnahes und plurales Angebot an Beratungsstellen sicherstellen. Dieses soll die allgemeine Schwangerschafts- und Familienberatung ebenso gewährleisten, wie die Schwangerschaftskonfliktberatung.“ Derzeit werden diese Beratungsleistungen in Brandenburg durch Beratungsstellen sowohl in freier als auch in kommunaler Trägerschaft angeboten.