Staatskanzlei

Neue Regelsätze für Sozialhilfe

veröffentlicht am 26.06.2007

Zum 1. Juli erhalten auch in Brandenburg Menschen, die zum Beispiel nicht in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben, höhere Sozialhilfeleistungen. Das beschloss heute die Landesregierung auf Vorschlag von Sozialministerin Dagmar Ziegler. Damit beträgt künftig der Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 347 Euro statt bisher 345 Euro; die Regelsätze für weitere Angehörige des Haushalts erhöhen sich ebenfalls: um einen Euro auf 208 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise um zwei Euro auf 278 Euro ab 14. Lebensjahr. Zusammen lebende Ehepartner werden künftig jeweils 312 Euro erhalten. Die Leistungen gelten für den notwendigen Lebensunterhalt mit Ausnahme von Unterkunft, Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe. Die Neufestsetzung der Regelsätze wurde notwendig, weil sich auch die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2007 erhöhen. Künftig wird dazu in Brandenburg kein Kabinettbeschluss mehr erforderlich sein. Das Sozialministerium wird bei Änderung des Rentenwertes oder bei der Neubemessung der Regelsätze dann durch Rechtsverordnung die Sozialhilferegelsätze für Brandenburg festsetzen.