Staatskanzlei

Junghanns: „Konversion in Brandenburg mit neuen Leitlinien gut für die Zukunft aufgestellt“

veröffentlicht am 11.09.2007

Das Kabinett hat heute die neuen „Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg“ auf den Weg gebracht. „Darin nimmt das Thema zivile Umwandlung als Folge der Bundeswehrstrukturreform breiten Raum ein“, sagte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns. Er fügte hinzu: „Mit den neuen Leitlinien ist die Konversion in unserem Land gut für die Zukunft aufgestellt.“ Die neuen Leitlinien wurden von der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Streitkräfte und Konversion“ unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums erarbeitet. Sie verstehen sich als Fortschreibung der Leitlinien für Konversion aus dem Jahr 1992. Damals hatte man den Abzug der Westgruppe der Truppen (WGT) und die damit verbundenen Aufgaben zentral im Blick, während Konversionsaufgaben im Zusammenhang mit Bundeswehrliegenschaften nur eine nachgeordnete Rolle spielten. Die neuen Leitlinien zielen darauf, eine Balance zwischen der für Brandenburg nach wie vor bedeutenden „alten“ und der „neuen“ Konversion herzustellen. Minister Junghanns: „Konversion hat die Aufgabe, Wirtschaftswachstum, Naturschutz und Tourismus gleichermaßen zu unterstützen und damit zu einer nachhaltigen, umweltverträglichen Nutzung der Flächen beizutragen. Geeignete Flächen können beispielsweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Gleichzeitig wird die zivile Umwandlung militärisch genutzter Flächen als Instrument der Stadt- und Gemeindeentwicklung fortgesetzt. Die Konversion ist damit ein wichtiges Instrument zur Schaffung neuer und zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze im Land.“ Gemäß den neuen Leitlinien soll die Konversion auf der Grundlage landesplanerischer Vorgaben, insbesondere auch an den demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie an den sich aus dem Aufbau Ost ergebenden Zielen, ausgerichtet werden. Die fortgeschriebenen Leitlinien enthalten zudem eine Reihe von Forderungen gegenüber dem Bund. „Wir erwarten, dass der Bund seine Verantwortung wahrnimmt, Konversion aktiv zu gestalten und zu finanzieren. Erforderlich sind beispielsweise Bundesprogramme zur wirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Entwicklung von ehemals militärisch in Anspruch genommenen Liegenschaften“, sagte Minister Junghanns. Mit den neuen Leitlinien verpflichtet sich das Land Brandenburg, den Städten und Gemeinden bei der Beseitigung von Strukturnachteilen im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe anzubieten. Im Operationellen Programm des Landes zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2007-2013 ist die Konversionsförderung verankert. Die Konversion steht in Brandenburg noch vor Herausforderungen: Von den rund 100.000 Hektar, die der Bund nach dem Abzug der WGT dem Land übertragen hatte, werden inzwischen mehr als 80 Prozent zivil genutzt. Im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform waren von der ersten Schließungswelle 2001 landesweit 37 Flächen in 21 Kommunen betroffen. Das im November 2004 veröffentlichte Standortkonzept der zweiten Welle sieht u. a. Schließungen von drei Standorten, drastische Reduzierungen bei drei weiteren und geringe Veränderungen in neun Fällen vor sowie eine Stärkung von zwei Standorten.