Staatskanzlei

Anpassung der Besoldung der Landesbeamten

veröffentlicht am 18.09.2007

Die rund 34.000 Beamten und Richter des Landes Brandenburg sollen ab dem 1. Januar 2008 1,5 Prozent mehr Besoldung erhalten. Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt. „Nach dem für die Angestellten der Tarifgemeinschaft der Länder eine Gehaltserhöhung von 2,9 Prozent zum 1. Mai 2008 geregelt wurde, erfolgt nun ein Anpassungsschritt für die Beschäftigungsgruppe der Beamten und Richter. Die Anhebung um 1,5 Prozent trägt zum einen dem Interesse der Beamten an einer Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung und zum anderen auch den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte in ausgewogener Weise Rechnung“, sagte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam. Mit der Anhebung der Besoldung und Versorgungsbezüge entstehen dem Land Mehrkosten von rund 20,2 Millionen Euro für 2008, rund 19,7 Millionen Euro für 2009 und rund 20,4 Millionen Euro für 2010 und die Folgejahre. Die letzte Anhebung erfolgte im Jahr 2004. „Unabhängig von dieser Besoldungserhöhung wird die Ost-West-Angleichung für die unteren Besoldungsgruppen bis A 9 zum 1. Januar 2008 umgesetzt“, wies Speer hin. Das Gesetz gilt auch für die Beamten und Versorgungsempfänger der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung im Jahr 2006 auf die Länder übergegangen. Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht können seit dem nur durch Landesrecht erfolgen.