Staatskanzlei

Landesregierung ermittelt Bürokratiebelastung von Gastwirten

veröffentlicht am 24.10.2007

In einem gemeinsamen Projekt ermitteln Staatskanzlei und Wirtschaftsministerium die Bürokratiekosten im Gaststättenrecht. „Wirtschaft braucht Freiraum. Wir wollen herausfinden, wo im Gaststättenrecht mehr Freiraum möglich gemacht werden kann, beispielsweise wie viel Zeit Gastwirte benötigen, um die Eröffnung einer Gaststätte zu beantragen“, erläutert Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns. Die Bürokratiekosten werden mithilfe des niederländischen Standardkosten-Modells berechnet. „Mit dieser Methode können wir den zeitlichen Aufwand beim Stellen von Anträgen in einen Geldwert umrechnen. Besonders ‚teure’ Informationspflichten können so identifiziert und nach Möglichkeit vereinfacht werden“, erklärte dazu der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel. Die so eingesparte Zeit bedeutet eine Senkung der Bürokratiekosten für die Gastwirte. „Das Gaststättengesetz ist eines der ersten Gesetze in Deutschland, bei dem nicht nur die bestehenden Bürokratiebelastungen, sondern konkrete Kosten ermittelt werden. Durch die Föderalismusreform können die Länder zukünftig eigene Regelungen im Gaststättenrecht treffen. Diese Gelegenheit nutzen wir, um auch die zukünftigen Bürokratiebelastungen im Gaststättenrecht abzuschätzen“, erklärten Minister Junghanns und Staatssekretär Appel. An der Ermittlung der Bürokratiekosten nehmen auch die Bertelsmann-Stiftung und weitere Bundesländer teil. Staatssekretär Appel: „Mit den Zahlen aus mehreren Ländern können wir die Bürokratiekosten in verschiedenen Bundesländern vergleichen“. Mit den Ergebnissen der Untersuchung rechnen Staatskanzlei und Wirtschaftsministerium Ende des Jahres.