Staatskanzlei

Kabinett stimmt Abschlussbericht zu Amtsgerichten zu

veröffentlicht am 30.10.2007

Die Landesregierung stimmte in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Ergebnissen des von Justizministerin Beate Blechinger vorgelegten Abschlussberichtes über die Prüfungen zur möglichen Zusammenlegung von Amts- und Arbeitsgerichten sowie zur Konzeption eines zentralen Grundbuchamtes im Land Brandenburg zu. Sie beauftragte Ministerin Blechinger, dem Kabinett bis zum Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Ergebnisse vorzulegen. Die vom Kabinett gebilligten Prüfungsergebnisse sind: Zusammenlegung von Amts- und Arbeitsgerichten Die Auflösung des Amtsgerichts Zossen und seine Aufteilung auf die Amtsgerichte Königs Wusterhausen und Luckenwalde ist wirtschaftlich sinnvoll. Das Amtsgericht Zossen soll noch so lange erhalten bleiben, bis die Baumaßnahmen in Königs Wusterhausen und Luckenwalde abgeschlossen sind. Die Grundbuchämter Königs Wusterhausen und Luckenwalde werden in Wünsdorf untergebracht. Die Amtsgerichte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) können am Standort des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) im dortigen Landesbehördenzentrum wirtschaftlich zusammengelegt werden. Die Arbeitsgerichte Senftenberg und Cottbus können am Standort des Arbeitsgerichts Cottbus wirtschaftlich zusammengelegt werden. Das Amtsgericht Guben wird aufgelöst und mit dem Amtsgericht Cottbus zusammengelegt. Der Standort Guben bleibt so lange als Außenstelle erhalten, bis die Voraussetzungen für ein zentrales Grundbuchamt vorliegen. Das Amtsgericht Bad Freienwalde bleibt erhalten. Jedoch wird das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Freienwalde mit dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Eberswalde zusammengelegt und am Standort Eberswalde untergebracht, bis die Voraussetzungen für ein zentrales Grundbuchamt vorliegen. Konzeption eines zentralen Grundbuchamtes Es wurde festgestellt, dass derzeit die Errichtung eines zentralen Grundbuchamtes nicht wirtschaftlich ist. Nach der Ermöglichung einer elektronischen Grundaktenführung und einer Online-Einsichtnahme in elektronischen Grundakten verspricht die Errichtung eines zentralen Grundbuchamtes jedoch viele Vorteile. Sie ist nach der Verabschiedung der entsprechenden Gesetzesänderungen auf Bundesebene – die derzeit auch unter der Mitwirkung Brandenburgs vorbereitet werden - umzusetzen. Nach dem Umzug der Grundbuchämter Königs Wusterhausen und Luckenwalde wird in Wünsdorf ein Pilotprojekt durchgeführt werden, durch das grundlegende Fragen eines vereinfachten Grundbuchverfahrens geklärt werden sollen.