Staatskanzlei

Dellmann: „Bauordnung hat sich bewährt“

veröffentlicht am 11.12.2007

Das Kabinett hat heute die von Infrastrukturminister Reinhold Dellmann vorgelegte Änderung der Bauordnung beschlossen. Die Gesetzesnovelle umfasst Änderungen der Bauordnung sowie des Architekten- und des Ingenieurgesetzes. Die Verabschiedung durch den Landtag ist - nach erster Lesung im Januar und Diskussion in den zuständigen Ausschüssen - innerhalb des ersten Halbjahres 2008 vorgesehen. Das Infrastrukturministerium hat die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt und die Bauordnung überprüft. Die Bündelung der Verfahren bei der unteren Bauaufsichtsbehörde und die „Konzentrationswirkung“ der Baugenehmigung haben sich sehr bewährt. Konzentrationswirkung bedeutet, dass der Bauherr alle für sein Bauvorhaben notwendigen Genehmigungen anderer Behörden aus einer Hand von seiner zuständigen unteren Baubehörde erhält und sich nicht mehr selbst um alle Teilgenehmigungen wie zum Beispiel wasserrechtliche oder naturschutzrechtliche Genehmigungen kümmern muss. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Die Bauordnung hat sich bewährt. Das zeigt unsere Überprüfung. Mit den jetzigen Detailänderungen sorgen wir für einige Klarstellungen von Formulierungen und verbessern die Verfahrensabläufe. Unsere Bauordnung ist modern, das zeigt auch der Vergleich nach dem Standardkostenmodell mit anderen Bundesländern. Wir haben nur soviel Vorschriften, wie für die Sicherheit nötig und soviel Eigenverantwortung für den Bauherrn wie möglich.“ Verbesserungsmöglichkeiten ergaben sich nur bei der Optimierung von Verfahrensabläufen. Änderungen materiell-rechtlicher Vorschriften waren nicht notwendig. Die Brandenburgische Bauordnung erfährt daher nur einige wenige Änderungen: - Garagen in der Nähe einer Grundstücksgrenze dürfen künftig im Bereich bis zu drei Metern Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Bisher war für die so genannten „Grenzgaragen“ nur der Bau direkt auf der Grundstücksgrenze erlaubt. - Die Vorschriften über genehmigungsfreie Wintergärten werden erweitert: zukünftig sind auch Terrassenüberdachungen aus lichtdurchlässigen Baustoffen mit bis zu 15 Quadratmeter Fläche genehmigungsfrei. - Die Genehmigungsfreiheit für Werbeanlagen im Gebiet einer Werbesatzung wird erweitert. Bis zu zehn Meter hohe Schilder sind in Zukunft zulässig. (bisher nur fünf Meter) - Schon bisher muss der Bauherr den Bau durch einen Objektplaner überwachen lassen. Unterlässt er dies, wird zukünftig ein Bußgeld fällig. - die Bauvorlageberechtigung wird an Europarecht angepasst, indem die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge anerkannt werden.