Staatskanzlei

Appel: Bürokratieabbau bringt erste Erfolge

veröffentlicht am 12.12.2007

Die Landesregierung hat sich zu ihrem Ziel bekannt, Brandenburg von unnötigen Bürokratievorgaben zu befreien und so den Wirtschaftsstandort zu stärken. „Die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes hängt in hohem Maße von einer wirtschaftsfreundlichen Verwaltung ab“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, heute in Potsdam vor der Handwerkskammer Potsdam. „Der Anspruch für Brandenburg lautet: einfacher – schneller – kostengünstiger.“ Bürger, die schnelle und verständliche Entscheidungen erfahren, seien zufriedener; Unternehmen, deren Genehmigungsanträge schneller beschieden werden, seien leistungsfähiger und mit weniger Bürokratiekosten belastet, sagte der Staatskanzleichef. Das Maßnahmepaket der für Bürokratieabbau zuständigen Staatskanzlei zeitige erste Erfolge. Das vor einem Jahr verabschiedete Bürokratieabbaugesetz ermögliche es, einzelne landesrechtliche Regelungen für eine bestimmte Zeit auszusetzen. „Über 100 Anträge aus Kommunen liegen uns vor, zahlreiche wurden bereits genehmigt“, so Appel. Eine eigens eingerichtete Leitstelle Bürokratieabbau habe in den vergangenen zwei Jahren zudem alle Fachressorts auf besonders belastende Regelungen untersucht, nun würden diese schrittweise abgebaut. Mit dem sogenannten QuickScan-Verfahren seien die größten Kostentreiber unter den Gesetzen und Verordnungen Brandenburgs identifiziert worden. „Ein weiteres neues – und sehr wirksames – Instrument ist die Ermittlung der konkreten Bürokratiekosten“, so Appel. „Wir haben als erstes Bundesland in Deutschland damit begonnen, die Bürokratiekosten unserer Gesetze nach dem Standard-Kosten-Modell zu ermitteln, z. B. für das Wassergesetz oder die Bauordnung.“ Für das Wassergesetz konnten Informationskosten in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Weiterhin wurde eine Zentrale Normprüfung eingerichtet, um unnötige Bürokratie schon bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen zu vermeiden. „Hier werden Entwürfe auf ihre Auswirkungen auf Wirtschaft und Bürger geprüft und den Ressorts Hinweise zur Reduzierung von Belastungen gegeben“, erläuterte Appel.