Staatskanzlei

Flutung der Havelpolder bei Gefahr von Hochwasser an der Elbe

veröffentlicht am 12.02.2008

Das Kabinett hat heute dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder bei Extremhochwasser der Elbe zugestimmt, der zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geschlossen wird. Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD): „Dieser Staatsvertrag ist neben der erfolgreichen Zusammenarbeit in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ein weiteres Beispiel dafür, wie die Länder auch grenzüberschreitend zu gemeinsamen Lösungen in wichtigen Angelegenheiten zugunsten ihrer Bürger kommen können.“ „Bei Elbehochwasser sind in den Ländern bis zu 95.000 Einwohner und über 168.000 Hektar Land gefährdet, so dass ein optimales Zusammenwirken bei der Hochwasserabwehr notwendig ist“, erklärte Woidke weiter. Bereits bei dem extremen Elbehochwasser 2002 sind zur Entlastung der Deiche die Havelpolder zwischen Havelberg und Rathenow geflutet worden. In einer gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen Brandenburg und Sachsen-Anhalt im November 2002 die Zusammenarbeit bei Hochwasserereignissen zu verbessern. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen schlossen sich diesem Vorhaben an, an dem notwendigerweise auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Betreiber der Wehranlagen beteiligt wurde. „In langwierigen, aber fruchtbaren Verhandlungen haben sich die Partner nunmehr auf klare Entscheidungswege und eine ausgewogene Kostenverteilung verständigt“, sagte der Minister. Die Länder bilden eine allzeit bereite Koordinierungsstelle aus Experten, die die Entscheidung einer Polderflutung durch die zuständigen Minister in Brandenburg und Sachsen-Anhalt vorbereitet. In dem Vertrag werden die Kosten festgelegt, die von allen Ländern gemeinsam getragen werden, sowie der Maßstab für die Kostenverteilung. Langwierige Verhandlungen werden dadurch vermieden. Die Länder haben sich zusätzlich darauf verständigt, im Streitfall zur abschließenden Einigung eine gemeinsame Schiedsstelle zu bilden. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages ist dieser noch im Wege von Landesgesetzen – so auch in Brandenburg – durch die Länderparlamente zu ratifizieren.