Staatskanzlei

Kabinett bringt neues Rettungsdienstgesetz auf den Weg – Notärztliche Versorgung wird dauerhaft gesichert

veröffentlicht am 19.02.2008

Das Kabinett hat ein neues Rettungsdienstgesetz für Brandenburg auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte am Dienstag den von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Entwurf. Ziel des Gesetzes ist es, den Rettungsdienst auch bei sich verändernden Rahmenbedingungen zukunftssicher zu machen und die rettungsdienstliche Versorgung der brandenburgischen Bevölkerung auf hohem Niveau zu sichern. „Mit den vorhandenen knappen Ressourcen müssen wir künftig noch wirtschaftlicher und sparsamer umgehen“, betonte Gesundheitsministerin Ziegler. Eine tragende Säule der Notfallrettung ist der Notarztdienst, wie Ziegler weiter erläuterte. Dafür werden durch die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Luftrettung insgesamt 58 Notarztstandorte vorgehalten und betrieben. Deren Absicherung sei mittlerweile in vielen Regionen Brandenburgs gefährdet. Ministerin Ziegler betonte: „Viele unserer Krankenhäuser können den notärztlichen Dienst nicht mehr aus dem eigenen Bestand absichern. Viele Stellen im Rettungsdienst sind unbesetzt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit der erforderlichen Notarztqualifikation gibt es nur wenige im Land. Auch wenn hier die Bereitschaft besteht, am Notarztdienst teilzunehmen, sprechen die vollen Praxen dagegen. Die Träger sind also zunehmend gezwungen, teure Notärztinnen und Notärzte andernorts einzukaufen.“ Das Gesetz verfolge daher das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zu verbessern. „Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass die Krankenhäuser ihre Kosten für die Gestellung der Notärztinnen und Notärzte neben ihren Budgets komplett erstattet bekommen und genügend Notärzte zur Verfügung haben.“ Letzteres bedeutet, dass die Krankenhäuser den Aufwand, den sie bei der Weiterbildung von Ärzten zu Notärzten haben, künftig erstattet bekommen sollen. Weitere Ziele des Gesetzes sind laut Ziegler eine Verbesserung des Zusammenwirkens von Rettungsdienst und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst, die Klarstellung der Planungsgrundlagen für den Rettungsdienst durch Aufnahme der 15-minütigen Hilfsfrist in das Gesetz sowie Klarstellungen bei den Finanzierungsgrundlagen des Rettungsdienstes.