Staatskanzlei

Kabinett beschließt Nachtragshaushalt - Fast neun Millionen Euro für Maßnahmenpaket „Familie, Bildung und Mobilität“

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender mit:

veröffentlicht am 06.05.2008

Das Kabinett hat heute den von Finanzminister Rainer Speer vorgelegten Entwurf eines Nachtrags für den Doppelhaushalt 2008/2009 beschlossen. Der Nachtrag hat ein Volumen von rund 8,8 Millionen Euro. Davon entfallen 2,6 Millionen Euro auf das Jahr 2008 und 6,2 Millionen Euro auf das Jahr 2009. Damit wird das von der Koalition beschlossene Maßnahmenpaket „Familie, Bildung und Mobilität durch eine finanzielle Nachsteuerung auf der Basis des Haushalts 2008/2009 umgesetzt. „Die Maßnahmen dienen dazu, sozial Benachteiligte finanziell zu entlasten und Chancengleichheit in der Schule unabhängig von der sozialen Herkunft zu fördern. Das Paket ist solide finanziert, neue Schulden werden nicht gemacht“, erklärte Finanzminister Rainer Speer. „Die Deckung erfolgt aus geringeren Zinszahlungen als bei der Aufstellung des Haushalts angenommen.“ Das liegt daran, dass das Land im vergangenen Jahr erstmals keine neuen Schulden aufnehmen musste.

Nachdem der Landtag durch die Annahme der Volksinitiative „Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar!“ bereits das Schulgesetz geändert hat, stellt das Land mit dem Nachtrag Zuschüsse bereit, um eine soziale Staffelung der Elternbeiträge zur Schülerbeförderung zu unterstützen. Die Förderung startet zum Schuljahresbeginn 2008/2009 und beläuft sich auf vier Millionen Euro pro Jahr. Das Geld kommt sozial benachteiligten Schülern zugute, die auf den Bus angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen. Mit dem Nachtrag werden zudem Zuschüsse an Verkehrsunternehmen für ein Mobilitätsticket möglich, von dem Bezieher von Sozialleistungen profitieren werden. Insbesondere richtet sich das Angebot an diejenigen, die zwar einen Arbeitsplatz haben, aber zugleich wegen ihres geringen Einkommens noch auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind („Aufstocker“).

Zum neuen Schuljahr richtet das Land außerdem einen Schulsozialfonds ein. Er wird mit 2,2 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Das Geld geht direkt an die Schulen, um Schüler, deren Eltern sich die Kostenbeteiligung sonst nicht leisten könnten, beim Erwerb von Unterrichtsmaterialien oder kostenpflichtigen Ganztagsangeboten zu unterstützen.
Um auch in dünn besiedelten Regionen des Landes kurze Schulwege zu gewährleisten, können ab dem nächsten Schuljahr auch kleinere Klassen als bisher gebildet werden. Beim Übergang in die 7. Klasse können Schulen auch mit zwei mal 12 Kindern eingerichtet werden, wenn sich kein anderes Angebot in der Region findet und absehbar ist, dass die Zahl der Schüler wieder ansteigt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Grenze von zwei Mal 12 Schülerinnen und Schülern auch einmalig unterschritten werden.

Alle Maßnahmen werden durch Einsparungen innerhalb des Landeshaushalts finanziert. Das Haushaltsvolumen bleibt daher unverändert. Es beläuft sich weiterhin auf 10,2 Milliarden Euro in diesem und 10,1 Milliarden Euro im nächsten Jahr.
                                                          
Tabelle 1:         Auswirkungen auf den Haushalt
     Die mit den Einzelschritten verbundenen Mehrausgaben stellen            sich wie folgt dar:

Maßnahme

Kap./
Titel

Auswirkungen

2008

2009

I.2.1

Einführung eines Mobilitätstickets

11 500/
683 20

Keine gesonderte Veranschlagung. Nachweis bei
bestehendem Titel.

I.2.2

Schülerbeförderung

20 030/
633 12

+1.667,7

+4.000,0

I.2.3

Schulsozialfonds

05 300/
633 50

+925,0

+2.220,0

I.2.4

Schulstandortsicherung

-

-

-

Zusammen

+2.592,7

+6.220,0

          Tabelle 1: Zusammenfassung der Auswirkungen des Maßnahmepakets „Familie,    Bildung und Mobilität“ auf den Doppelhaushalt 2008/2009, Angaben in 1.000  €

Tabelle 2:         Deckung der Mehrausgaben


Kapitel

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz
2008

Änd.
+/-

Ansatz
2009

Änd.
+/-

20 650

575 10

Zinsen für Kreditmarktmittel

840.142,4

-2.592,7

893.849,3

-6.220,0

                   Tabelle 2: Zusammenfassung der Ausgleichsmaßnahmen, Angaben in 1.000 €